Hallo allerseits,
ich schlage mich dieses Jahr zum ersten Mal mit Kapitalerträgen aus ausländischen Kreditinstituten herum. Trotz intensiver Internet-Recherche konnte ich meine Frage nicht beantworten (bzw. ich fand widersprüchliche Ergebnisse), daher hoffe ich, hier fündig zu werden.
Es geht um Folgendes: Ich habe 2023 bei einer österreichischen Bank Zinserträge aus Sparbüchern erzielt. Die Bank hat bei einigen dieser Sparbüchern Quellensteuer (KESt) berechnet und abgebucht. Bei den Eintragungen zur ausländischen Quellensteuer in Elster würde ich nun aber gerne eine Doppelbesteuerung vermeiden, bin aber unsicher, wo diese KEst einzutragen ist.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Zinseinkünfte in Zeile 19, die bereits einbehaltene KESt in Zeile 41 einzutragen ist? Muss ich noch weitere Punkte bedenken?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
ich schlage mich dieses Jahr zum ersten Mal mit Kapitalerträgen aus ausländischen Kreditinstituten herum. Trotz intensiver Internet-Recherche konnte ich meine Frage nicht beantworten (bzw. ich fand widersprüchliche Ergebnisse), daher hoffe ich, hier fündig zu werden.
Es geht um Folgendes: Ich habe 2023 bei einer österreichischen Bank Zinserträge aus Sparbüchern erzielt. Die Bank hat bei einigen dieser Sparbüchern Quellensteuer (KESt) berechnet und abgebucht. Bei den Eintragungen zur ausländischen Quellensteuer in Elster würde ich nun aber gerne eine Doppelbesteuerung vermeiden, bin aber unsicher, wo diese KEst einzutragen ist.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Zinseinkünfte in Zeile 19, die bereits einbehaltene KESt in Zeile 41 einzutragen ist? Muss ich noch weitere Punkte bedenken?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
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