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Niedersachsen Grundsteuer, Antrag vergesse Steuerermäßigung Baudenkmal

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    Niedersachsen Grundsteuer, Antrag vergesse Steuerermäßigung Baudenkmal

    Hallo liebe Experten,

    es geht wieder um die Grundsteuererklärung in Niedersachsen (Grundsteuerreform 2025).
    Ich habe in der Grundsteuererklärung (Hauptfeststellung) keinen Haken für die Beantragung des ermäßigten Steuersatzes eines Baudenkmals gesetzt, da ich nicht wußte wie ich den Nachweis dazu erbringen könnte. Da ich dieses Thema aus den Augen verloren und weder den Bescheid zum Äquivalenzbetrag sowie den Grundsteuermessbetrag widersprochen.
    Nun sind alle Ein-/ bzw. Widerspruchsfristen schon lange abgelaufen (letzter Bescheid zum Grundsteuermessbetrag vom 02.07.2023).

    Kann ich eine Korrktur ( Beantragung Steuerermäßigung für Baudenkmal) über ELSTER online als Nachfeststellung oder Fortschreibung beantragen?
    Zu welchen Veranlagungszeitraum müßte ich den Antrag dann stellen?
    Es müßte doch möglich sein, da der Wegfall der Steuerermäßigung hier möglich ist.

    Welche Möglichkeit habe ich sonst, möglichst ohne Steuerberater ?

    Laut ELSTER Formular zur Grundsteuererklärung gibt es folgende Antragsarten:

    Grund der Feststellung

    Hauptfeststellung:

    Auf den 1. Januar 2022 ..........

    Die folgenden weiteren Feststellungsarten sind für Stichtage ab dem 1.1.2023 maßgeblich, wenn sich Änderungen gegenüber der Hauptfeststellung ergeben haben.

    Nachfeststellung:

    Wählen Sie Nachfeststellung aus, wenn
    • es sich nicht um einen Hauptfeststellungszeitpunkt handelt und
    • eine wirtschaftliche Einheit neu entstanden ist, z. B. aufgrund der Parzellierung eines Grundstücks oder
    • eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals besteuert wird, z. B. wegen Wegfall der Grundsteuerbefreiung.

    Fortschreibung(en):

    Wählen Sie Fortschreibung(en) aus, wenn
    es sich nicht um einen Hauptfeststellungszeitpunkt handelt und
    • sich seit dem letzten Feststellungszeitpunkt die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben.

    Anlässe für eine Änderung sind z. B. Baumaßnahmen, Änderung einer Flächengröße, Nutzungsänderung oder Wegfall einer Grundsteuermesszahlermäßigung.

    Wenn Sie diese Erklärung einreichen, ist keine gesonderte Anzeige mehr erforderlich.

    Liebe Grüße sendet
    Piffi60


    #2
    Warum beantragst du nicht eine schlichte Änderung mit einer Sonstigen Nachricht an das Finanzamt ? https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      habe ich auch schon überlegt und auch bereits geob vorbereitet. Ich habe aber die Befürchtung, dass das Finanzamt darauf nicht reagiert, da ja die Widerspruchsfristen lange verstrichen sind und ich auf die Großzügigkeit der Mitarbeiter der Behörde angewiesen wäre.

      Gruß Piffi60

      Kommentar


        #4
        ... und ich auf die Großzügigkeit der Mitarbeiter der Behörde angewiesen wäre.
        Ich würde es trotzdem probieren. In Bayern wurde verlautbart, dass solche Fehler auf Antrag korrigiert werden.

        Das erfolgt zwar dann erst auf den 01.01.2025, aber das reicht ja aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie24,

          danke für die schnellen Antworten.

          Meinst Du mit Antrag einen formlosen Antrag (natürlich mit allen relervanten Eckdaten) und als Einschreibe Brief?

          Was ist mit meiner Idee über eine Nachfeststellung/ Fortschreibung online über Elster zu beantragen? Ist dass aussichtslos?

          Grüße von Piffi60


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            #6
            Was ist mit meiner Idee über eine Nachfeststellung/ Fortschreibung online über Elster zu beantragen? Ist dass aussichtslos?
            Nein, aber irgendwie passt da halt keiner der Anlässe wirklich, es sei denn, das Objekt wäre erst jetzt unter Denkmalschutz gestellt worden.

            Meinst Du mit Antrag einen formlosen Antrag (natürlich mit allen relervanten Eckdaten) und als Einschreibe Brief?
            Die Sonstige Nachricht wird doch elektronisch authentifiziert übermittelt, warum willst du da Porto ausgeben ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Piffi60 Beitrag anzeigen
              Ich habe aber die Befürchtung, dass das Finanzamt darauf nicht reagiert
              Das wäre schon sehr ungewöhnlich. Du kannst ja bei der Sonstigen Nachricht den Zugang nachweisen. Auch wenn das Finanzamt dem Antrag nicht entspricht, sollte doch da dann wenigstens eine ablehnende Antwort kommen. Dann kannst Du immer noch einen Schritt weiter gehen.

              Aber, ehrlich gesagt, ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass der Antrag abgelehnt werden würde, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Immerhin geht's um eine Wirkung in der Zukunft, da spielt die abgelaufene Einspruchsfrist meiner Meinung nach keine Rolle.

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                #8
                Du willst ja eigentlich keine Nachfeststellung oder Fortschreibung beantragen, sondern eine Korrektur des Feststellungsbescheides aus 2023 erwirken. Dafuer gibt es keinen separaten Vordruck - online schon gar nicht. Da muss man ein formloses Schreiben bzw. eine einfache Mail an das Finanzamt senden oder - wie Charlie24 schon richtig geantwortet hat - ueber Elster eine Sonstige Nachricht an das Finanztamt schreiben.

                Sollte das Finanzamt dem nicht entsprechen (was ich nicht glaube), dann bleibt dir immer noch der Klageweg. Darauf wuerde ich persoenlich wahrscheinlich verzichten - ausser es geht um einen groesseren Grundsteuerbetrag. Es bleibt dann nur noch eine Fortschreibung, die sich allerdings erst ab dem 01.01.2026 auswirkt.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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