Hallo liebe Experten,
es geht wieder um die Grundsteuererklärung in Niedersachsen (Grundsteuerreform 2025).
Ich habe in der Grundsteuererklärung (Hauptfeststellung) keinen Haken für die Beantragung des ermäßigten Steuersatzes eines Baudenkmals gesetzt, da ich nicht wußte wie ich den Nachweis dazu erbringen könnte. Da ich dieses Thema aus den Augen verloren und weder den Bescheid zum Äquivalenzbetrag sowie den Grundsteuermessbetrag widersprochen.
Nun sind alle Ein-/ bzw. Widerspruchsfristen schon lange abgelaufen (letzter Bescheid zum Grundsteuermessbetrag vom 02.07.2023).
Kann ich eine Korrktur ( Beantragung Steuerermäßigung für Baudenkmal) über ELSTER online als Nachfeststellung oder Fortschreibung beantragen?
Zu welchen Veranlagungszeitraum müßte ich den Antrag dann stellen?
Es müßte doch möglich sein, da der Wegfall der Steuerermäßigung hier möglich ist.
Welche Möglichkeit habe ich sonst, möglichst ohne Steuerberater ?
Laut ELSTER Formular zur Grundsteuererklärung gibt es folgende Antragsarten:
Grund der Feststellung
Hauptfeststellung:
Auf den 1. Januar 2022 ..........
Die folgenden weiteren Feststellungsarten sind für Stichtage ab dem 1.1.2023 maßgeblich, wenn sich Änderungen gegenüber der Hauptfeststellung ergeben haben.
Nachfeststellung:
Wählen Sie Nachfeststellung aus, wenn
Fortschreibung(en):
Wählen Sie Fortschreibung(en) aus, wenn
es sich nicht um einen Hauptfeststellungszeitpunkt handelt und
Anlässe für eine Änderung sind z. B. Baumaßnahmen, Änderung einer Flächengröße, Nutzungsänderung oder Wegfall einer Grundsteuermesszahlermäßigung.
Wenn Sie diese Erklärung einreichen, ist keine gesonderte Anzeige mehr erforderlich.
Liebe Grüße sendet
Piffi60
es geht wieder um die Grundsteuererklärung in Niedersachsen (Grundsteuerreform 2025).
Ich habe in der Grundsteuererklärung (Hauptfeststellung) keinen Haken für die Beantragung des ermäßigten Steuersatzes eines Baudenkmals gesetzt, da ich nicht wußte wie ich den Nachweis dazu erbringen könnte. Da ich dieses Thema aus den Augen verloren und weder den Bescheid zum Äquivalenzbetrag sowie den Grundsteuermessbetrag widersprochen.
Nun sind alle Ein-/ bzw. Widerspruchsfristen schon lange abgelaufen (letzter Bescheid zum Grundsteuermessbetrag vom 02.07.2023).
Kann ich eine Korrktur ( Beantragung Steuerermäßigung für Baudenkmal) über ELSTER online als Nachfeststellung oder Fortschreibung beantragen?
Zu welchen Veranlagungszeitraum müßte ich den Antrag dann stellen?
Es müßte doch möglich sein, da der Wegfall der Steuerermäßigung hier möglich ist.
Welche Möglichkeit habe ich sonst, möglichst ohne Steuerberater ?
Laut ELSTER Formular zur Grundsteuererklärung gibt es folgende Antragsarten:
Grund der Feststellung
Hauptfeststellung:
Auf den 1. Januar 2022 ..........
Die folgenden weiteren Feststellungsarten sind für Stichtage ab dem 1.1.2023 maßgeblich, wenn sich Änderungen gegenüber der Hauptfeststellung ergeben haben.
Nachfeststellung:
Wählen Sie Nachfeststellung aus, wenn
- es sich nicht um einen Hauptfeststellungszeitpunkt handelt und
- eine wirtschaftliche Einheit neu entstanden ist, z. B. aufgrund der Parzellierung eines Grundstücks oder
- eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals besteuert wird, z. B. wegen Wegfall der Grundsteuerbefreiung.
Fortschreibung(en):
Wählen Sie Fortschreibung(en) aus, wenn
es sich nicht um einen Hauptfeststellungszeitpunkt handelt und
- sich seit dem letzten Feststellungszeitpunkt die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben.
Anlässe für eine Änderung sind z. B. Baumaßnahmen, Änderung einer Flächengröße, Nutzungsänderung oder Wegfall einer Grundsteuermesszahlermäßigung.
Wenn Sie diese Erklärung einreichen, ist keine gesonderte Anzeige mehr erforderlich.
Liebe Grüße sendet
Piffi60
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