Hallo,
nachdem ich nun länger rumgeknobelt habe und auch mein Steuerberater unsicher ist, stelle ich meine Fragestellung in diesem Forum:
Neben umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen habe ich umsatzsteuerfreie Einnahmen aus Akademien, die nach §4 Nr. 21 a)bb) umsatzsteuerbefreit sind.
Diese trage ich in der USt-VA in die Kennziffer 48 und in der USt-Erklärung in die Zeile 47, Kennziffer 287 und in der EÜR in die Zeile 15, Kennziffer 103. Das ist so korrekt, oder?
Wenn ich das USt-Gesetz richtig verstehe, braucht es dann zusätzlich noch eine Aufteilung. Bisher gehe ich wie folgt vor:
Zuordenbare Umsätze wie das Hotel oder das Bahnticket für die Übernachtung/Reise zu den umstaztsteuerbefreiten Akadmien buche ich ohne Vorsteuer - also Brutto.
Am Ende des Jahres nehme ich eine Aufstellung vor, in der ich alle umsatzsteuerfreien Umsätze nach § 4 Nr. 21 a)bb) (ohne die Einnahmen aus Schweiz oder Österreich) ins Verhältnis zu den umsatzsteuerpflichtigen (inklusive Einnahmen aus Schweiz + Österreich, weil meine dort erbrachte Leistung, wenn sie in Deutschland erbracht worden wäre umsatzsteuerpflichtig wäre - außer eine Akademie ist eben umsatzsteuerbefreit) setze.
Ist das so richtig?
Mich irritiert, dass im UStG §15 Absatz 4 von einer Aufteilung nach "dem Verhältnis der Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zu den Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen..." die Rede ist.
-->Heißt für mich übersetzt das Verhältnis von umsatzsteuerfreien zu umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen
Aber im Umsatzsteuer-Anwendungserlass 15.16 Absatz 2a steht "Bei der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen aus allgemeinen Aufwendungen des Unternehmens ist regelmäßig auf das Verhältnis der gesamten Umsätze im Besteuerungszeitraum abzustellen" und bei 15.7 Absatz 3 "...nach dem Verhältnis der Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zu den anderen Umsätzen ermittelt werden."
Stellt sich mir die Frage: Werden die umsatzsteuerfreien Umsätze nach §4 Nr. 21 a)bb) ins Verhältnis zu den umsatzsteuerpflichtigen gesetzt?
oder ins Verhältnis zu den gesamten Umsätzen - also umsatzsteuerpflichtige (inkl. Schweiz und Österreich) + umsatzsteuerfreie - gesetzt?
Ich hoffe meine Zeilen sind nicht zu verwirrend, denn ich bin es hinsichtlich dieser Fragestellung
nachdem ich nun länger rumgeknobelt habe und auch mein Steuerberater unsicher ist, stelle ich meine Fragestellung in diesem Forum:
Neben umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen habe ich umsatzsteuerfreie Einnahmen aus Akademien, die nach §4 Nr. 21 a)bb) umsatzsteuerbefreit sind.
Diese trage ich in der USt-VA in die Kennziffer 48 und in der USt-Erklärung in die Zeile 47, Kennziffer 287 und in der EÜR in die Zeile 15, Kennziffer 103. Das ist so korrekt, oder?
Wenn ich das USt-Gesetz richtig verstehe, braucht es dann zusätzlich noch eine Aufteilung. Bisher gehe ich wie folgt vor:
Zuordenbare Umsätze wie das Hotel oder das Bahnticket für die Übernachtung/Reise zu den umstaztsteuerbefreiten Akadmien buche ich ohne Vorsteuer - also Brutto.
Am Ende des Jahres nehme ich eine Aufstellung vor, in der ich alle umsatzsteuerfreien Umsätze nach § 4 Nr. 21 a)bb) (ohne die Einnahmen aus Schweiz oder Österreich) ins Verhältnis zu den umsatzsteuerpflichtigen (inklusive Einnahmen aus Schweiz + Österreich, weil meine dort erbrachte Leistung, wenn sie in Deutschland erbracht worden wäre umsatzsteuerpflichtig wäre - außer eine Akademie ist eben umsatzsteuerbefreit) setze.
Ist das so richtig?
Mich irritiert, dass im UStG §15 Absatz 4 von einer Aufteilung nach "dem Verhältnis der Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zu den Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen..." die Rede ist.
-->Heißt für mich übersetzt das Verhältnis von umsatzsteuerfreien zu umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen
Aber im Umsatzsteuer-Anwendungserlass 15.16 Absatz 2a steht "Bei der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen aus allgemeinen Aufwendungen des Unternehmens ist regelmäßig auf das Verhältnis der gesamten Umsätze im Besteuerungszeitraum abzustellen" und bei 15.7 Absatz 3 "...nach dem Verhältnis der Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zu den anderen Umsätzen ermittelt werden."
Stellt sich mir die Frage: Werden die umsatzsteuerfreien Umsätze nach §4 Nr. 21 a)bb) ins Verhältnis zu den umsatzsteuerpflichtigen gesetzt?
oder ins Verhältnis zu den gesamten Umsätzen - also umsatzsteuerpflichtige (inkl. Schweiz und Österreich) + umsatzsteuerfreie - gesetzt?
Ich hoffe meine Zeilen sind nicht zu verwirrend, denn ich bin es hinsichtlich dieser Fragestellung
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