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Der Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil ...

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    Der Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil ...

    Der Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil beziehungsweise der Summe der angegebenen Anteile am Überschuss. Im Rahmen einer einheitl. und gesonderten Feststellung. 2 Partner 1/2. Habe die Hälfte des Gewinnes aus Zeile 84 in Zeile 85 eingegeben Das wurde in Elter 2022 akzeptiert, in 2023 nicht! Wer kann helfen? Dankeschön.

    #2
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      #3
      Habe die Hälfte des Gewinnes aus Zeile 84 in Zeile 85 eingegeben Das wurde in Elter 2022 akzeptiert, in 2023 nicht!
      Das ist ja auch falsch. In Zeile 85 ist bei der ESt 1 B der Betrag aus Zeile 84 einzutragen, die Aufteilung auf die Beteiligten erfolgt über

      die Angaben in der Anlage FE 1.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke, es ist also richtig händisch die Summe der Überschüsse aus den anlagen V zu addieren und in Zeile 54 zu übertragen?

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          #5
          Danke, es ist also richtig händisch die Summe der Überschüsse aus den anlagen V zu addieren und in Zeile 54 zu übertragen?
          Wenn alles nach dem allgemeinen Schlüssel der Anlagen FB verteilt wird, ist das so zu machen. Warum die Zeile 85 der Anlage V zur ESt 1 B

          ebenfalls manuell befüllt werden muss, kann ich dir nicht sagen. Da hat jemand nicht bis zum Ende mitgedacht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Hallo zusammen,

            ich habe Folgendes Problem, vielleicht kann mir ja da wer helfen.

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              #7
              ... vielleicht kann mir ja da wer helfen.
              Bei dir geht es um die Anlage V zur Einkommensteuererklärung. Du musst die - 4.822 vollständig auf Ehemann und Ehefrau verteilen,

              doch nicht nur -363. Oder sind die -363 dein Anteil aus einer Gemeinschaft ? Der müsste dann in der Anlage V-Sonstige erklärt werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Ich habe keine Ehefrau, das ist die Steuererklärung nur für mich

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                  #9
                  Ich habe keine Ehefrau, das ist die Steuererklärung nur für mich
                  Wenn du aus der Vermietung einer dir allein gehörenden Wohnung ein Minus von 4.822 € erwirtschaftet hast, dann musst du bei dir auch -4.822 eintragen

                  und nicht -363 €..
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    okay.

                    ich schaue da noch mal rüber was ich da falsch eingetragen habe und würde mich nochmal melden wenn ich fragen habe

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                      #11
                      ich schaue da noch mal rüber was ich da falsch eingetragen habe ...
                      Die - 363 könnten auch aus der Datenübernahme aus dem Vorjahr stammen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        okay...

                        dann schaue ich da nochmal nach

                        wo füge ich den Sanierungsarbeiten hin, das ist doch bei erhaltungsaufwendungen oder ??

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                          #13
                          wo füge ich den Sanierungsarbeiten hin, das ist doch bei erhaltungsaufwendungen oder ??
                          Ja, normalerweise sind das Erhaltungsaufwendungen. Größeren Erhaltungsaufwand darf man auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilen,

                          aber das muss man selbst entscheiden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Moin zusammen, ich habe jetzt alles noch mal neu gemacht aber ich komme wieder an diesen Punkt was mache ich den da Falsch
                            Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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                              #15
                              was mache ich den da Falsch
                              Die Zeile 85 /Steuerpfl. Person / ... muss manuell ausgefüllt werden. Da musst du die - 4.613 aus Zeile 84 eintragen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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