Der Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil beziehungsweise der Summe der angegebenen Anteile am Überschuss. Im Rahmen einer einheitl. und gesonderten Feststellung. 2 Partner 1/2. Habe die Hälfte des Gewinnes aus Zeile 84 in Zeile 85 eingegeben Das wurde in Elter 2022 akzeptiert, in 2023 nicht! Wer kann helfen? Dankeschön.
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Das ist ja auch falsch. In Zeile 85 ist bei der ESt 1 B der Betrag aus Zeile 84 einzutragen, die Aufteilung auf die Beteiligten erfolgt überHabe die Hälfte des Gewinnes aus Zeile 84 in Zeile 85 eingegeben Das wurde in Elter 2022 akzeptiert, in 2023 nicht!
die Angaben in der Anlage FE 1.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Wenn alles nach dem allgemeinen Schlüssel der Anlagen FB verteilt wird, ist das so zu machen. Warum die Zeile 85 der Anlage V zur ESt 1 BDanke, es ist also richtig händisch die Summe der Überschüsse aus den anlagen V zu addieren und in Zeile 54 zu übertragen?
ebenfalls manuell befüllt werden muss, kann ich dir nicht sagen. Da hat jemand nicht bis zum Ende mitgedacht.Freundliche Grüße
Charlie24
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Bei dir geht es um die Anlage V zur Einkommensteuererklärung. Du musst die - 4.822 vollständig auf Ehemann und Ehefrau verteilen,... vielleicht kann mir ja da wer helfen.
doch nicht nur -363. Oder sind die -363 dein Anteil aus einer Gemeinschaft ? Der müsste dann in der Anlage V-Sonstige erklärt werden.Freundliche Grüße
Charlie24
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Wenn du aus der Vermietung einer dir allein gehörenden Wohnung ein Minus von 4.822 € erwirtschaftet hast, dann musst du bei dir auch -4.822 eintragenIch habe keine Ehefrau, das ist die Steuererklärung nur für mich
und nicht -363 €..Freundliche Grüße
Charlie24
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Die - 363 könnten auch aus der Datenübernahme aus dem Vorjahr stammen.ich schaue da noch mal rüber was ich da falsch eingetragen habe ...Freundliche Grüße
Charlie24
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Ja, normalerweise sind das Erhaltungsaufwendungen. Größeren Erhaltungsaufwand darf man auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilen,wo füge ich den Sanierungsarbeiten hin, das ist doch bei erhaltungsaufwendungen oder ??
aber das muss man selbst entscheiden.Freundliche Grüße
Charlie24
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Die Zeile 85 /Steuerpfl. Person / ... muss manuell ausgefüllt werden. Da musst du die - 4.613 aus Zeile 84 eintragen.was mache ich den da FalschFreundliche Grüße
Charlie24
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