Guten Abend!
Ich habe von mir geleistete freiwillige Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung 2022 (gezahlt Anfang 2023; ich bin als Beamter ansonsten versicherungsfrei in der Gesetzlichen Rentenversicherung) in Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Bei der (vorläufigen) Berechnung in Elster werden aber nicht die vollen ca. 14.000 Euro als beschränkt abziehbare Sonderausgaben gewertet. Es taucht lediglich ein Betrag von ca. 10.000 Euro auf, der zustande kommt weil mit einem "Höchstbetrag" von ca. 26.000 Euro, einer "Kürzung" und einem "verbleibenden Höchstbetrag" gerechnet wird.
Ich bin verwirrt, sollte doch ab 2023 der volle Betrag von Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar sein?
[Korrektur: Anlage AV --> Anlage Vorsorgeaufwand]
Ich habe von mir geleistete freiwillige Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung 2022 (gezahlt Anfang 2023; ich bin als Beamter ansonsten versicherungsfrei in der Gesetzlichen Rentenversicherung) in Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Bei der (vorläufigen) Berechnung in Elster werden aber nicht die vollen ca. 14.000 Euro als beschränkt abziehbare Sonderausgaben gewertet. Es taucht lediglich ein Betrag von ca. 10.000 Euro auf, der zustande kommt weil mit einem "Höchstbetrag" von ca. 26.000 Euro, einer "Kürzung" und einem "verbleibenden Höchstbetrag" gerechnet wird.
Ich bin verwirrt, sollte doch ab 2023 der volle Betrag von Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar sein?
[Korrektur: Anlage AV --> Anlage Vorsorgeaufwand]
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