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Altersvorsorgeaufwendungen in StE 2023 nur teilweise berücksichtigt?

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    Altersvorsorgeaufwendungen in StE 2023 nur teilweise berücksichtigt?

    Guten Abend!

    Ich habe von mir geleistete freiwillige Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung 2022 (gezahlt Anfang 2023; ich bin als Beamter ansonsten versicherungsfrei in der Gesetzlichen Rentenversicherung) in Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Bei der (vorläufigen) Berechnung in Elster werden aber nicht die vollen ca. 14.000 Euro als beschränkt abziehbare Sonderausgaben gewertet. Es taucht lediglich ein Betrag von ca. 10.000 Euro auf, der zustande kommt weil mit einem "Höchstbetrag" von ca. 26.000 Euro, einer "Kürzung" und einem "verbleibenden Höchstbetrag" gerechnet wird.

    Ich bin verwirrt, sollte doch ab 2023 der volle Betrag von Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar sein?


    [Korrektur: Anlage AV --> Anlage Vorsorgeaufwand]
    Zuletzt geändert von Meinereiner; 26.05.2024, 21:17.

    #2
    ... in Zeile 6 der Anlage AV eingetragen
    Bist du dir sicher ? Anlage AV ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe das gerade mal nachgestellt, Eintrag der freiwilligen Beiträge zur GRV in Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand. Die Beiträge werden bei mir anstandslos zu 100% berücksichtigt, und das auch noch bei fünfstelligen Beträgen die Deinen Ansatz überschreiten.

      Allerdings gibt es hier tatsächlich einen Höchstbetrag. Näheres dazu hier.

      Geregelt ist das in § 10 Abs. 3 EStG.

      ELSTER rechnet hier vermutlich bei Dir mit einer Kürzung des Höchstbetrages nach Satz 3 des § 10 Abs. 3 EStG.

      Wenn ich das richtig lese gilt das aber nicht für Beamte! Es kommt darauf an, ob Beamte im EStG unter den Begriff Arbeitnehmer fallen, da bin ich mir nicht sicher.

      Weiß ELSTER dass Du Beamter bist? Zeile 50 in der Anlage Vorsorgeaufwand angekreuzt?
      Zuletzt geändert von Telepeter; 26.05.2024, 22:08.

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        #4
        §10 Abs 3 EStG. Satz 1 ist der Höchstbetrag, Satz 3 ist die Kürzung.

        Volle Absetzbarkeit bedeutet nur, dass der eigentlich jährlich steigende Anteil der Beiträge, der absetzbar ist, nun 100% beträgt. Auf den Höchstbetrag und die Kürzung hat das keinen Einfluss.

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          #5
          Wenn ich das richtig lese gilt das aber nicht für Beamte!
          Warum soll das nicht für Beamte gelten ? Beamte gehören zu den Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sind und

          Anspruch auf eine lebenslange Versorgung haben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Beamte gehören zu den Arbeitnehmern
            Genau das ist die Frage. Es gibt offensichtlich verschiedene Arbeitnehmerbegriffe, je nach dem ob man es steuerrechtlich, arbeitsrechtlich oder beamtenrechtlich betrachtet.

            Ich tendiere jetzt aber auch stark dazu, dass Beamte im steuerechtlichen Sinne Arbeitnehmer sind und daher die Kürzung eintritt.
            Zuletzt geändert von Telepeter; 26.05.2024, 22:25.

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              #7
              Elster weiß, dass ich Beamter bin aufgrund der Zeile 50 Anlage Vorsorgeaufwand. Ich habe mir die Kürzung nach § 10 Abs. 3 EStG angeschaut, verstehe die Norm aber nicht recht. Insbesondere ist mir unklar, wieviel da abgezogen werden soll (dass die Norm für Beamte zutrifft, glaube ich wohl - letztlich sind diese im Sinne der Norm versicherungsfreie Arbeitnehmer mit Anrechten auf eine Altersversorgung). Kann jemand das mal zahlenmässig verdeutlichen, um wieviel geringer der steuerlich absetzbare Betrag aufgrund der Eigenschaft "versicherungsfreier Arbeitnehmer" alias Beamter ist?

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                #8
                Steuerrechtlich sind Beamte natürlich Arbeitnehmer, daran besteht kein Zweifel. Wie bei der Kürzung gerechnet werden muss,

                da muss ich mich auch erst schlau machen. Das ist mir heute zu spät.

                Falsch: [Ohne nachzusehen: Eigentlich müsste es ab 2023 die Hälfte sein !] Man sollte immer nachsehen, bevor man etwas vermutet.
                Zuletzt geändert von Charlie24; 27.05.2024, 11:14. Grund: Siehe den Link unter Beitrag '#10
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Meinereiner Beitrag anzeigen
                  Insbesondere ist mir unklar, wieviel da abgezogen werden soll
                  Das, was für einen fiktiven versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit gleichem Bruttolohn als Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung anfallen würde. Also 18,6% vom über die BBG gedeckelten brutto.

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                    #10
                    Zitat von Meinereiner Beitrag anzeigen
                    Insbesondere ist mir unklar, wieviel da abgezogen werden soll (dass die Norm für Beamte zutrifft, glaube ich wohl - letztlich sind diese im Sinne der Norm versicherungsfreie Arbeitnehmer mit Anrechten auf eine Altersversorgung). Kann jemand das mal zahlenmässig verdeutlichen, um wieviel geringer der steuerlich absetzbare Betrag aufgrund der Eigenschaft "versicherungsfreier Arbeitnehmer" alias Beamter ist?
                    https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI2531455.html
                    mfg. - Kent

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                      #11
                      Der Höchstbetrag 2023 beläuft sich auf 26.528 bei Einzelveranlagung und 53.056 bei Ehegatten, das konnte ich mit ELSTER gerade nachstellen.

                      Der Kürzungsbetrag beläuft sich nach dem Gesetz auf den Betrag, "der, bezogen auf die Einnahmen aus der Tätigkeit, die die Zugehörigkeit zum genannten Personenkreis begründen, dem Gesamtbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zur allgemeinen Rentenversicherung entspricht". Das bedeutet die fiktive Ermittlung der Beiträge, die einem rentenversicherungspflichtigen Einkommen in Höhe Deiner Beamtenbesoldung entsprechen würden. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze (West 2023: 87.600) müssten das 18,6% der Besoldung sein.

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                        #12
                        Das ist ein sehr guter Link wo alles erklärt wird.

                        Übrigens auch, dass die Kürzung durch die etwas niedrigere Beitragsbemessungsgrenze (Ost) - so lange es die noch gibt - limitiert wird, was für die Betroffenen günstiger ist.

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Steuerrechtlich sind Beamte natürlich Arbeitnehmer, daran besteht kein Zweifel.
                          Ich habe diese Diskussion mal zum Anlass genommen, in der Wikipedia auf den Arbeitnehmerbegriff im Einkommensteuerrecht hinzuweisen. Dort steht nämlich als erster Satz in dem betreffenden Abschitt: "Keine Arbeitnehmer sind Beamte". Das stimmt ja so nicht allgemein.

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                            #14
                            ... und in Satz 4 des selben Absatzes steht: "Das Einkommensteuergesetz verwendet den Begriff Arbeitnehmer ebenfalls auch fuer Beamte".
                            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                              #15
                              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                              ... und in Satz 4 des selben Absatzes steht: "Das Einkommensteuergesetz verwendet den Begriff Arbeitnehmer ebenfalls auch fuer Beamte".
                              Richtig kombiniert Sherlock. Weil ich ihn dort hinzugefügt habe.

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