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Einkünfte aus Verpachtung einer landwirtschaftlichen Fläche; Anlage V-Sonstige

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    Einkünfte aus Verpachtung einer landwirtschaftlichen Fläche; Anlage V-Sonstige

    Hallo, ich erziele Einkünfte aus der Verpachtung einer landwirtschaftlichen Fläche.
    Bislang habe ich hierfür die Anlage V ausgefüllt.
    Die Anlage V gilt aber ab 2023 nur noch für bebaute Grundstücke?!

    Insofern gehe ich derzeit davon aus, dass ich nur noch die Anlage V-Sonstige ausfüllen muss?!
    Bei der Anlage V-Sonstige kann ich allerdings keine (Werbungs-)Kosten geltend machen – oder?
    Notfalls könnte ich bei der Anlage V-Sonstige lediglich die Netto-Einkünfte angeben?!

    #2
    Bei der Anlage V-Sonstige kann ich allerdings keine (Werbungs-)Kosten geltend machen – oder?
    Ja und ? Wenn du das in der Anlage V bisher richtig erklärt hast, dann waren dort bei unbebauten Grundstücken nur die Einkünfte

    anzugeben. Einkünfte sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten, insoweit hat sich nichts geändert. Werbungskosten konnte man

    in der Anlage V eigentlich nur für bebaute Grundstücke angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie24! Der Hinweis hilft mir weiter.

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