Hallo, ich erziele Einkünfte aus der Verpachtung einer landwirtschaftlichen Fläche.
Bislang habe ich hierfür die Anlage V ausgefüllt.
Die Anlage V gilt aber ab 2023 nur noch für bebaute Grundstücke?!
Insofern gehe ich derzeit davon aus, dass ich nur noch die Anlage V-Sonstige ausfüllen muss?!
Bei der Anlage V-Sonstige kann ich allerdings keine (Werbungs-)Kosten geltend machen – oder?
Notfalls könnte ich bei der Anlage V-Sonstige lediglich die Netto-Einkünfte angeben?!
Bislang habe ich hierfür die Anlage V ausgefüllt.
Die Anlage V gilt aber ab 2023 nur noch für bebaute Grundstücke?!
Insofern gehe ich derzeit davon aus, dass ich nur noch die Anlage V-Sonstige ausfüllen muss?!
Bei der Anlage V-Sonstige kann ich allerdings keine (Werbungs-)Kosten geltend machen – oder?
Notfalls könnte ich bei der Anlage V-Sonstige lediglich die Netto-Einkünfte angeben?!
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