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    Einzel- oder Zusammenveranlagung

    Hallo,

    ich benötige Hilfe bei meiner Einkommensteuererklärung 2023. Es ist im Grunde genommen nichts ungewöhnliches was auszufüllen ist, außer das ich 2023 in den Ruhestand ging und ich meine betriebliche Altersversorgung als Einmalzahlungen ausbezahlt bekam.

    Kann mir vielleicht jemand mit entsprechendem Fachwissen evtl. einen Tipp geben, ob die Zusammenveranlagung, die wie als verheiratete immer gemacht hatten, oder aber jetzt wo ich in Rente bin und in 2023 die Einmalzahlung bekam, eher die Einzelveranlagung sinnvoller wäre.

    Ich habe das alles bereits einmal durchgespielt und es kommt eine enorme Nachzahlung an das Finanzamt heraus.

    Vielen Dank schon mal für eine Antwort im Voraus.

    Viele Grüße, Petra

    #2
    Du musst halt dreimal rechnen, Zusammen und Mann bzw. Frau allein. Dann die Steuer der zwei Einzelveranlagungen addieren und schon hast du das Ergebnis. Bei so Einmalahlungen kann es schon sein, dass - ausnahmsweise - Einzelveranlagungen günstigersind.

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      #3
      Danke für Deine Antwort.
      Habe bereits eine Zusammenveranlagung sowie je eine Einzelveranlagung durchgespielt. Kommt alles aufs gleiche raus. Die betriebliche Altersversorgung die als Einmalzahlungen ausgezahlt wurde, da soll angeblich die Fünftelregelung zur Anwendung kommen. Deshalb meine Frage welche Veranlagung die bessere ist.

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        #4
        Wenn wirklich das Gleiche rauskommt, kannst du auch bei der Zusammenveranlagung bleiben.

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          #5
          Ja, dass sehe ich auch so.
          Wollte mir nur nochmal eine weitete Meinung diesbzgl. holen. Weißt Du wie das mit der 1/5 Regelung funktioniert? Muss ich das in der Einkommensteuererklärung eingeben bzw. errechnen oder erfolgt das durch das Finanzamt?

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            #6
            Deshalb meine Frage welche Veranlagung die bessere ist.
            Die Frage beantwortet dir jedes kommerzielle Steuerprogramm, wobei dort die einmalige Erfassung der Daten genügt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ohne die Eingabe kannst du gar nicht wissen, ob das Gleiche rauskommt, oder doch eine Variante günstiger ist. Das Abtippen der Lohnsteuerbescheinigung sollte dabei genügen.

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                #8
                Weißt Du wie das mit der 1/5 Regelung funktioniert? Muss ich das in der Einkommensteuererklärung eingeben bzw. errechnen oder erfolgt das durch das Finanzamt?
                Wie hast du denn die Abfindung der betrieblichen Altersversorgung aktuell erfasst ? Hast du den Bescheinigungsabruf genutzt ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Danke für die Info.

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                    #10
                    Was ist ein Bescheinigungsabruf?
                    Erfasst habe ich die Einmalauszahlung lt. Lohnsteuerbescheinigung 2023 die ich vom Arbeitgeber erhalten habe.

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                      #11
                      Was ist ein Bescheinigungsabruf?
                      Du kannst unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen nachprüfen, ob der Bescheinigungsabruf eingerichtet ist.

                      Wenn ja, dann kannst du ihn bei geöffnetem Entwurf deiner Erklärung über den Button mit den 3 Punkten unten links auf der Seite starten.

                      Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Super und vielen Dank für die Info….das mit den Bescheinigungen abrufen, wusste ich noch nicht.
                        Trotz allem müssen wir eine hohe Nachzahlung an das Finanzamt zahlen.

                        Nochmals vielen Dank für Deine Unterstützung.

                        Gruß,
                        Petra

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                          #13
                          Trotz allem müssen wir eine hohe Nachzahlung an das Finanzamt zahlen.
                          Unter hoher Nachzahlung versteht nun mal jeder etwas anderes, das ist also immer subjektiv. Ich schaue mir nur die Höhe der Steuerfestsetzung an,

                          in einem Fall mit Abfindung schaue ich deshalb zuerst, was in der Zeile zu versteuern nach § 34 Abs. 1 steht.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ich bin nur laienhaft bzgl. Einkommensteuererklärungen unterwegs und kenne mich auch nicht mit den Paragrafen aus wie z.B. 34 Abs.1.
                            Ich vertraue jetzt einfach mal das ich mit der Zusammenveranlagung unserer Steuererklärung nicht alles verkehrt gemacht habe.

                            Danke Dir….Petra

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                              #15
                              ... und kenne mich auch nicht mit den Paragrafen aus wie z.B. 34 Abs.1.
                              Das muss man auch nicht. Wenn in der Steuervorausberechnung ziemlich am Ende die Zeile zu versteuern nach § 34 Abs. 1 erscheint,

                              dann weißt du, dass die Einmalzahlung ermäßigt versteuert wird und wie hoch die Steuer ist, die auf die Einmalzahlung entfällt. Die kannst du

                              dann mit den Daten in der Lohnsteuerbescheinigung vergleichen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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