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EÜR Ermittlung des Gewinns in anbetracht der bewegliche Wirtschaftsgüter

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    EÜR Ermittlung des Gewinns in anbetracht der bewegliche Wirtschaftsgüter

    Hallo zusammen,

    ich habe im Jahr 2022 2 bewegliche Wirtschaftsgüter erworben welche abgeschrieben werden. Die Wirtschaftsgüter wurden im Jahr 2022 nicht alle im Anfang des Jahres erworben. Zum besseeren Verständnis:

    Tag des Kaufs:
    18.01.2022 zum Preis von 1890€ zu 5 Jahren abgeschrieben: 378 im Jahr AFA

    24.08.2022 zum Preis von 2117€ zu 5 Jahren abgeschrieben. 423€ im Jahr AFA

    Das erworbene Wirtschaftsgut, welches in August erworben wurde sollte im ersten Jahr eine Abschreibungswert von 176 € haben.

    Muss muss in der EüR den restwert der Abschreibung selbsständig berechnen und eintragen ? Hab nämlich das Datum 24.08.2022 eingetragen und den Jährlichen Abschriebungsbetrag von 423€ da ich davon ausgegangen bin, das Elster den Zeitpunkt des EInkaufs in der Jährlichen Abschreibungswert selbsständig anteilig berechnet, der Betriebliche gewinn war jedoch etwas niedriger ausgefallen da lediglich 176€ subtrahiert werden dürften.

    Vielen Dank im Voraus!

    Zuletzt geändert von Murmelchen; 30.05.2024, 21:34.

    #2
    Zitat von Murmelchen Beitrag anzeigen
    Hab nämlich das Datum 24.08.2022 eingetragen und den Jährlichen Abschriebungsbetrag von 423
    Wo hast Du denn den jährlichen Abschreibungsbetrag eingetragen? Ich find auf Anhieb nur eine Eintragunsmöglichkeit für die Afa in 2022.

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      #3
      4 - Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG)

      unter AFA

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        #4
        Da wird aber nicht nach einem jährlichen Betrag gefragt.

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          #5
          mmm sondern? hab den Netto Betrag durch die Afa Tabelle festgelegtes Jahr dividierd

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            #6
            Ich hab's nicht nachgerechnet. Aber lt. Deinem Ausgangsposting würde die Afa 176 € betragen.

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              #7
              Alles klar. Hab gelesen, dass im nächsten Jahr die EÜR die Abschreibungswerte übernimmt. Heisst man muss das selbsständig die Beträge anpassen? Also dann würde ich in der EÜR vom Jahr 2023 423€ eintragen. Richtig?

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                #8
                Das sollte dann wohl so sein.

                Meines Wissens wird in der EÜR in Mein Elster nichts übernommen.

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