Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2022 2 bewegliche Wirtschaftsgüter erworben welche abgeschrieben werden. Die Wirtschaftsgüter wurden im Jahr 2022 nicht alle im Anfang des Jahres erworben. Zum besseeren Verständnis:
Tag des Kaufs:
18.01.2022 zum Preis von 1890€ zu 5 Jahren abgeschrieben: 378 im Jahr AFA
24.08.2022 zum Preis von 2117€ zu 5 Jahren abgeschrieben. 423€ im Jahr AFA
Das erworbene Wirtschaftsgut, welches in August erworben wurde sollte im ersten Jahr eine Abschreibungswert von 176 € haben.
Muss muss in der EüR den restwert der Abschreibung selbsständig berechnen und eintragen ? Hab nämlich das Datum 24.08.2022 eingetragen und den Jährlichen Abschriebungsbetrag von 423€ da ich davon ausgegangen bin, das Elster den Zeitpunkt des EInkaufs in der Jährlichen Abschreibungswert selbsständig anteilig berechnet, der Betriebliche gewinn war jedoch etwas niedriger ausgefallen da lediglich 176€ subtrahiert werden dürften.
Vielen Dank im Voraus!
ich habe im Jahr 2022 2 bewegliche Wirtschaftsgüter erworben welche abgeschrieben werden. Die Wirtschaftsgüter wurden im Jahr 2022 nicht alle im Anfang des Jahres erworben. Zum besseeren Verständnis:
Tag des Kaufs:
18.01.2022 zum Preis von 1890€ zu 5 Jahren abgeschrieben: 378 im Jahr AFA
24.08.2022 zum Preis von 2117€ zu 5 Jahren abgeschrieben. 423€ im Jahr AFA
Das erworbene Wirtschaftsgut, welches in August erworben wurde sollte im ersten Jahr eine Abschreibungswert von 176 € haben.
Muss muss in der EüR den restwert der Abschreibung selbsständig berechnen und eintragen ? Hab nämlich das Datum 24.08.2022 eingetragen und den Jährlichen Abschriebungsbetrag von 423€ da ich davon ausgegangen bin, das Elster den Zeitpunkt des EInkaufs in der Jährlichen Abschreibungswert selbsständig anteilig berechnet, der Betriebliche gewinn war jedoch etwas niedriger ausgefallen da lediglich 176€ subtrahiert werden dürften.
Vielen Dank im Voraus!
Kommentar