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Wann gibt es die Möglichkeit, online einen Antrag auf Eintragung eines Freibetrages auf der nun nicht mehr vorhandenen Steuerkarte für 2011 zu stellen?
Zur Zeit noch nicht. Sie müssen noch zu ihrem Finanzamt gehen und dort einen entsprechenden Vordruck für die Lohnsteuerermässigung ausfüllen. Sie bekommen dann in Papierform eine Ersatzbescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen, damit er den Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen kann.
Da 2011 ein Übergangsjahr zwischen der alten Regelung (alles muss auf dem Papier der Lohnsteuerkarte stehen) und der neuen Regelung (alle Angaben können online abgerufen werden) ist, muss noch das alte Verfahren angewendet werden.
Also musst du dir von deinem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 zurück holen und diese dann zusammen mit einem unterschriebenen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei deinem Finanzamt einreichen. Dort werden dann auf der Lohnsteuerkarte die Eintragungen geändert, die dann für 2011 gelten.
Die Ersatzbescheinigungen werden nur dann ausgestellt, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte "versehentlich" vernichtet hat oder wenn man für 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt (also z. B. als Schulabgänger).
Falls du aber bereits für 2010 einen Freibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte stehen hattest und diesen nicht ändern möchtest, brauchst du gar nichts zu tun. Die für 2010 eingetragenen Freibeträge gelten wegen der Übergangsregelung auch für 2011.
Erst für 2012, wenn die online-Datenbank komplett aufgebaut ist, können die Anträge voraussichtlich auch online gestellt werden.
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