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Wie wird eine Erbschaftsteuererklärung ausgefüllt?

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    Wie wird eine Erbschaftsteuererklärung ausgefüllt?

    Hallo liebes Forum,

    ich brauche Hilfe beim Ausfüllen einer Erbschaftssteuererklärung. Ich habe diese vom Finanzamt zugesandt bekommen, es sind insgesamt 8 Blätter. Ich fühle mich leider nicht imstande die Erbschaftssteuererklärung auszufüllen.

    Ich habe versucht einen Steuerberater damit zu beauftragen, habe aber von 10 Steuerberatern eine Absage erhalten, mit der Begründung sie hätten Aufnahmestopp und keine Zeit dafür.
    Zeit ist sicherlich ein Argument, denn das Finanzamt hat mir eine Frist bis zum 18.06.2024 gesetzt.

    Es würde mir vielleicht helfen, wenn ich eine Mustervorlage hätte, wo man sieht welche Zeilen in einem ähnlichen Fall alle ausgefüllt werden müssen.

    Es geht bei mir um eine Erbschaft meiner Schwester, welche vor einem Jahr verstorben ist.
    Wir lebten in einer Erbengemeinschaft. Es geht in dem Erbe um ein Haus mit Grundstück, Geld, Aktien und ein Auto.

    Wer kann mir helfen?

    Sollte ich in diesem Forum verkehrt sein, wo kann ich mich damit hinwenden?

    Lischen


    #2
    ... denn das Finanzamt hat mir eine Frist bis zum 18.06.2024 gesetzt.
    Da Grundbesitz zum Erbe gehört, würde ich sofort schriftlich eine Fristverlängerung beantragen und zwar um mindestens 6 Wochen bis Ende Juli 2024

    Bist du die Alleinerbin deiner Schwester ? Hast du von der/den Bank(en) eine Kopie der erbschaftsteuerlichen Meldung(en) erhalten ?

    So eine Mustererklärung habe ich jetzt nicht wirklich auf Lager. Ich würde die ausfüllbare PDF-Erklärung bevorzugen, nicht die elektronische Erklärung

    über Mein ELSTER. Steuerberatung dürfen wir hier im Übrigen nicht machen, nur Ausfüllhilfe ist erlaubt. Von den 8 Blättern musst du dich nicht

    abschrecken lassen, da ist erfahrungsgemäß sehr viel mit Nein zu beantworten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24

      Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

      Ich bin Alleinerbe meiner Schwester. Ich habe von der Bank eine erbschaftssteuerliche Meldung angefordert und auch bekommen, was sie dem Finanzamt mitgeteilt haben.
      Wie kann ich eine ausgefüllte PDF-Erklärung erhalten? Ich bräuchte dies ja auch nur als Ausfüllhilfe, damit ich ungefähr weiß wo was eingetragen werden muss.

      Kommentar


        #4
        Wie kann ich eine ausgefüllte PDF-Erklärung erhalten?
        Ich kann dir hier nur mitteilen, in welchen Zeilen in deinem Fall Eintragungen erforderlich sind. Die PDF-Formulare kannst du hier

        downloaden: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...16/default.php

        Ist das Haus vermietet oder selbstgenutzt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie24,

          das Haus wird von mir selbstgenutzt. Unter dem Link finde ich die Formulare welche mir das Finanzamt zugesandt hat.

          Würdest Du mir die Zeilen mitteilen, welche ich ausfüllen muss? Das währe natürlich Weltklasse für mich.

          Kommentar


            #6
            Das währe natürlich Weltklasse für mich.
            Ich schaue mir das morgen mal an. heute ist mir das zu spät.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Hallo Lischen !

              Ich habe versucht einen Steuerberater damit zu beauftragen, habe aber von 10 Steuerberatern eine Absage erhalten, mit der Begründung sie hätten Aufnahmestopp und keine Zeit dafür.
              Zeit ist sicherlich ein Argument, denn das Finanzamt hat mir eine Frist bis zum 18.06.2024 gesetzt.
              Erbschaftsteuererklärung mit Hausgrundstück (= Bedarfsbewertung) ist keine "einfache Sache" ...

              da Ihnen als Schwester nur niedrige Freibeträge zustehen, wird das erbschaftsteuerlich "nicht unerheblich" ...

              deshalb mein Rat:

              1. soweit wie möglich die vom Finanzamt erhaltenen Erklärungen mal ausfüllen
              - unter Zuhilfenahme der Anleitungen zu den Formularen und
              - der Mithilfe von Charlie24
              - und vielleicht anderen hier im Forum!

              2. dem Finanzamt die Tatsache, dass 10 Steuerberater das Mandat abgelehnt haben, mitteilen und Fristverlängerung bis mindestens Ende September beantragen, weil: Steuerberater haben bis 31.07. Abgabefristen für 2022 einzuhalten, also wahrscheinlich/eventuell danach wieder Zeit für die Bearbeitung Ihrer Erklärung, insbesondere dann, wenn Sie schon soviel wie möglich vorbereitet haben ...

              3. Finanzämtern ist es m.W. zur Zeit softwaretechnisch immer noch nicht möglich, eine "Bedarfsbewertung" für Erbfälle ab 2023 durchzuführen - also ein Grund mehr für eine "lange Fristverlängerung" !


              Zuletzt geändert von Uwe64; 05.06.2024, 19:01.

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                #8
                Hallo Lischen!

                Falls "alle Stricke reißen":

                1. Formulare bestmöglich ausgefüllt abgeben,
                2. Finanzamt soll veranlagen und korrigieren/schätzen, was die meinen korrigieren/schätzen zu müssen,

                und dann

                3. das Ergebnis ansehen und
                3.1. akzeptieren oder
                3.2. Einspruch einlegen und
                3.3. Steuerberater beauftragen, die Bescheide zu kontrollieren.

                Diese Vorgehensweise kann auch nachteilig sein, das hängt mit verwaltungsinternen Arbeitsabläufen zusammen: Über einen Einspruch kann die Einspruchsstelle entscheiden, bei normalem Arbeitsgang ist natürlich der Veranlagungsbeamte und sein Sachgebietsleiter vorgeschaltet - d.h., eine "Verarbeitungs-/Diskussionsebene" in Fällen, in denen es was zu diskutieren gibt, könnte fehlen!
                Zuletzt geändert von Uwe64; 05.06.2024, 21:26.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ich kann dir hier nur mitteilen, in welchen Zeilen in deinem Fall Eintragungen erforderlich sind. Die PDF-Formulare kannst du hier

                  downloaden: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...16/default.php

                  Ist das Haus vermietet oder selbstgenutzt ?
                  Hallo Charlie24,

                  kannst Du mir Hilfestellung beim Ausfüllen geben, in welchen Zeilen ich was eintragen muss?

                  Gruß Lischen

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                    #10
                    ... kannst Du mir Hilfestellung beim Ausfüllen geben, in welchen Zeilen ich was eintragen muss?
                    Die letzten Tage musste ich mich mit anderen Dingen befassen, morgen nehme ich mir dann Zeit für die Formulare.

                    Eine Frage habe ich noch vorweg: Das Haus habt ihr als Erbengemeinschaft besessen und selbst genutzt? Habe ich das richtig verstanden ?

                    Gehörte das Depot auch der Erbengemeinschaft oder deiner Schwester allein ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo Charlie24,

                      das Haus gehörte uns als Erbengemeinschaft und wir beide haben dort gewohnt.
                      Das Depot gehörte meiner Schwester allein.


                      Gruß, Lischen

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                        #12
                        Was den Mantelbogen (Erbschaftsteuererklärung) angeht, trägt man ganz oben das Finanzamt und das Aktenzeichen ein.

                        Ausfüllen muss man in jedem Fall die Zeilen 1 bis 6, die Zeilen 9 und 12, in deinem Fall auch die Zeilen 13 und 14, außerdem die Zeile 17 und ggf. auch die Zeile 18.

                        Du selbst trägst dich als Beteiligte mit der Nummer 01 in Zeile 20 ein. Auf Seite 2 geht es dann weiter mit der Zeile 36, da gibst du ja und 01 an sowie

                        den halben Wert des Hausgrundstücks zum Sterbetag an. Den Wert darf man schätzen, der muss an der Stelle nicht zu 100% richtig sein.

                        Weiter geht es dann mit Zeile 47. Dort trägst du den von der Bank mitgeteilten Depotwert am Sterbetag ein. Ab Zeile 52 wird dann das Geldvermögen

                        erfasst, Wenn es nur wenige Konten gab, kann man die einzeln aufführen, wenn es mehr sind, würde ich nur die Summe gemäß der Meldung der

                        Bank eintragen. Bausparguthaben werden extra abgefragt (Zeile 57) In den Zeilen 57 bis 63 muss man ggf. jeweils Nein ankreuzen. Dies gilt auch

                        für die Zeilen 66 bis 79 auf Seite 3. Das Auto gehört in Zeile 78, da würde ich in der Werkstatt nach dem Wert fragen. Beim Hausrat und beim

                        Auto hast du einen zusätzlichen Freibetrag von insgesamt 12.000,00 €. Erbfallkosten (ab Zeile 99) machst du nur geltend, wenn da insgesamt

                        mehr als 10.300,00 € angefallen sind.

                        Die Anleitung solltest du natürlich ebenfalls lesen, die ist ja recht ausführlich: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...antelbogen.pdf
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Neben dem Mantelbogen ist die Anlage Erwerber auszufüllen. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rber_ErbSt.pdf

                          Da trägst du oben wieder die Angaben zum Finanzamt ein und rechts oben die Nummer 01. In die Zeilen 2 bis 12 erfasst du deine persönlichen Daten

                          und deine Bankverbindung. Die Zeile 13 bis 21 betreffen dich nicht. In Zeile 23 sind als Zähler und Nenner jeweils 1 einzutragen. Eigentlich sollte

                          es das gewesen sein.

                          Als letztes Formular füllst du die Anlage Angaben zu Bedarfswerten aus. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...erklaerung.pdf

                          Da wird noch nach dem Einheitswert gefragt, nicht dem neuen Grundsteuerwert ! Außerdem soll der Bodenrichtwert angegeben werden. Maßgeblich ist der letzte

                          vor dem Erbfall festgestellte Bodenrichtwert. Die Bodenrichtwerte kann man in vielen Bundesländern über BORIS einsehen. Einzutragen ist hier außerdem

                          der Wert des gesamten Grundstücks, in der letzten Spalte gibst du dann die Zahl 50 an, das ist der vererbte Anteil deiner Schwester in %.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo Charlie24,

                            vielen Dank für die tollen Anleitungen.

                            Die Anlage Steuerbefreiung Familienheim muss dann wahrscheinlich nicht ausgefüllt werden, oder?

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo Charlie24,

                              ich wollte Dir über Dein Profil eine private Nachricht senden, bekomme aber immer die Meldung: Fehler - Du darfst diesen Beitrag nicht erstellen.

                              Warum geht das nicht?Wie kann ich Dich mit einer privater Nachricht erreichen?

                              Gruß, Lischen

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