Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Wie wird eine Erbschaftsteuererklärung ausgefüllt?
Die Anlage Steuerbefreiung Familienheim muss dann wahrscheinlich nicht ausgefüllt werden, oder?
Nein, die Begünstigung ist auf Ehegatten und Kinder beschränkt, Geschwister fallen nicht darunter.
Warum geht das nicht?Wie kann ich Dich mit einer privater Nachricht erreichen?
Überhaupt nicht, der Dienst wurde vor einigen Jahren deaktiviert, da immer wieder Spam darüber verschickt wurde.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ich würde Dir gerne eine private Nachricht senden, wie kann ich Dich erreichen?
Ich bin privat nicht erreichbar, damit musst du dich abfinden.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Hallo Charlie24,
ich habe jetzt mal die Erbschaftssteuererklärung ausgefüllt, Deine Anleitung war super. Ich habe nur mal eine Nachfrage.
In der Anleitung zur Erbschaftssteuererklärung steht das ich im Mantelbogen in Zeile 36 den selbst errechneten Gesamtwert des Grundvermögens angeben soll,
es steht allerdings da, das ich den Gesamtwert eintragen soll und nicht den halben Wert. In der Anlage Angaben zu Bedarfswerten wird in Spalte 6 der geschätzte gemeiner Wert/Verkehrswert des ganzen Grundstücks verlangt. Muss ich in beiden Fragen den vor mir geschätzen Wert des Grundstücks eintragen, wenn ja wie schätze ich das Grundstück? Wäre das Bodenrichtwert x m²?
Gruß, Lischen
In der Anlage Angaben zu Bedarfswerten wird in Spalte 6 der geschätzte gemeiner Wert/Verkehrswert des ganzen Grundstücks verlangt.
Aber nur dort wird nach dem Wert des ganzen Grundstücks gefragt, von dem du die Hälfte (50%) geerbt hast. Im Mantelbogen ist nur der geerbte Anteil
am Grundvermögen zu erfassen, das entspricht dem halben Wert.
... wie schätze ich das Grundstück? Wäre das Bodenrichtwert x m²?
Der Bodenrichtwert x m² ergibt den Bodenwert, hinzu kommt dann noch der Gebäudewert. Der hängt von der Größe der Wohnungen, vom Alter der Gebäude
und vom Gebäudestandard ab. Diese Wertangaben dienen nur der vorläufigen Festsetzung der Erbschaftsteuer, die eigentliche Bewertung erfolgt gesondert.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar