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Wie wird eine Erbschaftsteuererklärung ausgefüllt?

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    #16
    Die Anlage Steuerbefreiung Familienheim muss dann wahrscheinlich nicht ausgefüllt werden, oder?
    Nein, die Begünstigung ist auf Ehegatten und Kinder beschränkt, Geschwister fallen nicht darunter.

    Warum geht das nicht?Wie kann ich Dich mit einer privater Nachricht erreichen?
    Überhaupt nicht, der Dienst wurde vor einigen Jahren deaktiviert, da immer wieder Spam darüber verschickt wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

      Überhaupt nicht, der Dienst wurde vor einigen Jahren deaktiviert, da immer wieder Spam darüber verschickt wurde.
      Ich würde Dir gerne eine private Nachricht senden, wie kann ich Dich erreichen?

      Kommentar


        #18
        Ich würde Dir gerne eine private Nachricht senden, wie kann ich Dich erreichen?
        Ich bin privat nicht erreichbar, damit musst du dich abfinden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Hallo Charlie24,
          ich habe jetzt mal die Erbschaftssteuererklärung ausgefüllt, Deine Anleitung war super. Ich habe nur mal eine Nachfrage.
          In der Anleitung zur Erbschaftssteuererklärung steht das ich im Mantelbogen in Zeile 36 den selbst errechneten Gesamtwert des Grundvermögens angeben soll,
          es steht allerdings da, das ich den Gesamtwert eintragen soll und nicht den halben Wert.

          In der Anlage Angaben zu Bedarfswerten wird in Spalte 6 der geschätzte gemeiner Wert/Verkehrswert des ganzen Grundstücks verlangt.
          Muss ich in beiden Fragen den vor mir geschätzen Wert des Grundstücks eintragen, wenn ja wie schätze ich das Grundstück? Wäre das Bodenrichtwert x m²?
          Gruß, Lischen

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            #20
            In der Anlage Angaben zu Bedarfswerten wird in Spalte 6 der geschätzte gemeiner Wert/Verkehrswert des ganzen Grundstücks verlangt.
            Aber nur dort wird nach dem Wert des ganzen Grundstücks gefragt, von dem du die Hälfte (50%) geerbt hast. Im Mantelbogen ist nur der geerbte Anteil

            am Grundvermögen zu erfassen, das entspricht dem halben Wert.

            ... wie schätze ich das Grundstück? Wäre das Bodenrichtwert x m²?
            Der Bodenrichtwert x m² ergibt den Bodenwert, hinzu kommt dann noch der Gebäudewert. Der hängt von der Größe der Wohnungen, vom Alter der Gebäude

            und vom Gebäudestandard ab. Diese Wertangaben dienen nur der vorläufigen Festsetzung der Erbschaftsteuer, die eigentliche Bewertung erfolgt gesondert.






            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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