Servus,
bin neu hier. Habe das Thema über die Suche nicht gefunden, daher erstelle ich ein neues Thema.
Ich erhalte die Fehlermeldung "Als Kürzung wegen steuerfreier Einnahmen (Zeilen 91 bis 93) soll ein Betrag abgezogen werden, der die insgesamt erklärten Betriebseinnahmen in Zeile 22 übersteigt. Eine Kürzung ist nur bis zur Höhe der erklärten Betriebseinnahmen zulässig."
Dies sollte aber kein Fehler sein, da es grundsätzlich zulässig ist.
Fallbeispiel:
Gewerbebetrieb "Stromerzeugung" mit Blockheizkraftwerk und PV-Anlage, die unter § 3 Nr. 72 EStG fällt. Die Einnahmen sind also teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig. Nun ist es durchaus möglich, dass die Einnahmen aus dem Betrieb des Blockheizkraftwerks negativ sind, z. B. durch eine große Rückzahlung von überzahlten Abschlägen aus dem Vorjahr im Jahr 2022 und anschließendem länger andauernden Defekt. Gleichzeitig sind die Einnahmen aus der PV-Anlage aber steuerfrei und müssen über Zeile 92 herausgerechnet werden.
Annahme:
Einnahmen Blockheizkraftwerk: - 5.000 Euro
Einnahmen PV-Anlage: 10.000 Euro
-> Zeile 14: 5.000 Euro
-> Zeile 16: 950 Euro
-> Zeile 92: 11.900 Euro
Steuerlich korrekt, aber Elster gibt den Fehler aus und verhindert die Übermittlung. Das Problem tritt daher auch analog bei Datev auf.
Selbstverständlich sind noch unzählig andere Beispiele denkbar, die nichts mit PV-Anlagen zu tun haben (mein vorliegender Fall kommt tatsächlich auch aus einem ganz anderen Bereich).
Keine Ahnung, wo man das melden muss, damit es korrigiert wird. Mit der Elster-Hotline habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, da hatte die Dame das letzte Mal kein steuerliches Hintergrundwissen und verstand gar nicht, was das Problem eigentlich ist. Außerdem meinte sie, dass es keine Fehler bei Elster gebe, weil das von Fachleuten programmiert sei.
Beste Grüße aus der Rhön
bin neu hier. Habe das Thema über die Suche nicht gefunden, daher erstelle ich ein neues Thema.
Ich erhalte die Fehlermeldung "Als Kürzung wegen steuerfreier Einnahmen (Zeilen 91 bis 93) soll ein Betrag abgezogen werden, der die insgesamt erklärten Betriebseinnahmen in Zeile 22 übersteigt. Eine Kürzung ist nur bis zur Höhe der erklärten Betriebseinnahmen zulässig."
Dies sollte aber kein Fehler sein, da es grundsätzlich zulässig ist.
Fallbeispiel:
Gewerbebetrieb "Stromerzeugung" mit Blockheizkraftwerk und PV-Anlage, die unter § 3 Nr. 72 EStG fällt. Die Einnahmen sind also teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig. Nun ist es durchaus möglich, dass die Einnahmen aus dem Betrieb des Blockheizkraftwerks negativ sind, z. B. durch eine große Rückzahlung von überzahlten Abschlägen aus dem Vorjahr im Jahr 2022 und anschließendem länger andauernden Defekt. Gleichzeitig sind die Einnahmen aus der PV-Anlage aber steuerfrei und müssen über Zeile 92 herausgerechnet werden.
Annahme:
Einnahmen Blockheizkraftwerk: - 5.000 Euro
Einnahmen PV-Anlage: 10.000 Euro
-> Zeile 14: 5.000 Euro
-> Zeile 16: 950 Euro
-> Zeile 92: 11.900 Euro
Steuerlich korrekt, aber Elster gibt den Fehler aus und verhindert die Übermittlung. Das Problem tritt daher auch analog bei Datev auf.
Selbstverständlich sind noch unzählig andere Beispiele denkbar, die nichts mit PV-Anlagen zu tun haben (mein vorliegender Fall kommt tatsächlich auch aus einem ganz anderen Bereich).
Keine Ahnung, wo man das melden muss, damit es korrigiert wird. Mit der Elster-Hotline habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, da hatte die Dame das letzte Mal kein steuerliches Hintergrundwissen und verstand gar nicht, was das Problem eigentlich ist. Außerdem meinte sie, dass es keine Fehler bei Elster gebe, weil das von Fachleuten programmiert sei.
Beste Grüße aus der Rhön
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