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Anlage EÜR 2022 - Zeilen 91-93 - Fehlermeldung: übersteigende steuerfreien Einnahmen

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    Anlage EÜR 2022 - Zeilen 91-93 - Fehlermeldung: übersteigende steuerfreien Einnahmen

    Servus,
    bin neu hier. Habe das Thema über die Suche nicht gefunden, daher erstelle ich ein neues Thema.

    Ich erhalte die Fehlermeldung "Als Kürzung wegen steuerfreier Einnahmen (Zeilen 91 bis 93) soll ein Betrag abgezogen werden, der die insgesamt erklärten Betriebseinnahmen in Zeile 22 übersteigt. Eine Kürzung ist nur bis zur Höhe der erklärten Betriebseinnahmen zulässig."

    Dies sollte aber kein Fehler sein, da es grundsätzlich zulässig ist.

    Fallbeispiel:
    Gewerbebetrieb "Stromerzeugung" mit Blockheizkraftwerk und PV-Anlage, die unter § 3 Nr. 72 EStG fällt. Die Einnahmen sind also teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig. Nun ist es durchaus möglich, dass die Einnahmen aus dem Betrieb des Blockheizkraftwerks negativ sind, z. B. durch eine große Rückzahlung von überzahlten Abschlägen aus dem Vorjahr im Jahr 2022 und anschließendem länger andauernden Defekt. Gleichzeitig sind die Einnahmen aus der PV-Anlage aber steuerfrei und müssen über Zeile 92 herausgerechnet werden.

    Annahme:
    Einnahmen Blockheizkraftwerk: - 5.000 Euro
    Einnahmen PV-Anlage: 10.000 Euro

    -> Zeile 14: 5.000 Euro
    -> Zeile 16: 950 Euro
    -> Zeile 92: 11.900 Euro

    Steuerlich korrekt, aber Elster gibt den Fehler aus und verhindert die Übermittlung. Das Problem tritt daher auch analog bei Datev auf.

    Selbstverständlich sind noch unzählig andere Beispiele denkbar, die nichts mit PV-Anlagen zu tun haben (mein vorliegender Fall kommt tatsächlich auch aus einem ganz anderen Bereich).

    Keine Ahnung, wo man das melden muss, damit es korrigiert wird. Mit der Elster-Hotline habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, da hatte die Dame das letzte Mal kein steuerliches Hintergrundwissen und verstand gar nicht, was das Problem eigentlich ist. Außerdem meinte sie, dass es keine Fehler bei Elster gebe, weil das von Fachleuten programmiert sei.

    Beste Grüße aus der Rhön

    #2
    Mit der Elster-Hotline habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, da hatte die Dame das letzte Mal kein steuerliches Hintergrundwissen und verstand gar nicht, was das Problem eigentlich ist.
    Die ELSTER-Hotline kontaktiert man besser per E-Mail: hotline@elster.de

    und schreibt gleich dazu, dass sie das Problem an die Entwickler weiterleiten sollen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die ELSTER-Hotline kontaktiert man besser per E-Mail: hotline@elster.de

      und schreibt gleich dazu, dass sie das Problem an die Entwickler weiterleiten sollen.
      Merci! Da hat einer Erfahrung.

      Kommentar


        #4
        Nochmal eine Rückfrage: was mache ich, wenn ich nach 2 Wochen keine Antwort erhalten habe?

        Kommentar


          #5
          Das Problem scheint eher der Rechenweg:
          Einnahmen:

          Blockheizwerk - 5.000 €
          PV Anlage 10.000 €
          Nutzungsentnahme 950 €
          ------------------------------------------
          Betriebseinnahmen 5.950 €


          Insoweit ist die Fehlermeldung rechnerisch von ELSTER richtig. Sie erklären in Zeile 92, dass von den Einnahmen von 5.950 € ein Betrag von 11.900 € steuerfrei sein soll. Eine Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 72 EStG kann rechnerisch aber nur bis in Höhe von 5.950 € erfolgen.

          Davon abgesehen, stellt sich rechtlich die Frage, in wie weit die Rückzahlung von überzahlten Abschlägen als negative Einnahme oder doch als Betriebsausgaben zu behandeln sind. Wenn diese als Betriebsausgabe ist, ergäbe sich hier ein Problem mit § 3c Abs. 1 EStG zusammen mit der steuerfreien Behandlung nach § 3 Nr. 72 EStG.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Quenyar Beitrag anzeigen
            Das Problem scheint eher der Rechenweg:
            Einnahmen:

            Blockheizwerk - 5.000 €
            PV Anlage 10.000 €
            Nutzungsentnahme 950 €
            ------------------------------------------
            Betriebseinnahmen 5.950 €


            Insoweit ist die Fehlermeldung rechnerisch von ELSTER richtig. Sie erklären in Zeile 92, dass von den Einnahmen von 5.950 € ein Betrag von 11.900 € steuerfrei sein soll. Eine Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 72 EStG kann rechnerisch aber nur bis in Höhe von 5.950 € erfolgen.

            Davon abgesehen, stellt sich rechtlich die Frage, in wie weit die Rückzahlung von überzahlten Abschlägen als negative Einnahme oder doch als Betriebsausgaben zu behandeln sind. Wenn diese als Betriebsausgabe ist, ergäbe sich hier ein Problem mit § 3c Abs. 1 EStG zusammen mit der steuerfreien Behandlung nach § 3 Nr. 72 EStG.
            Servus,
            nein, die Einnahmen aus dem Blockheizkraftwerk sind ja weiterhin steuerpflichtig. Die Einnahmen aus der PV-Anlage hingegen sind in voller Höhe steuerfrei, nicht nur in der Höhe, in der sie die übrigen Einnahmen übersteigen.

            Es ist damit von insgesamt 5.950 Euro der Betrag in Höhe von 11.900 Euro steuerfrei und ein Betrag von -5.000 Euro steuerpflichtig.

            Und ja, bei zurückgezahlten Umsatzerlösen handelt sich um eine Einnahmenminderung, nicht um Betriebsausgaben.

            Beste Grüße aus der Rhön

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