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Anlage KAP mit nicht ausgeglichenen Verlusten

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    Anlage KAP mit nicht ausgeglichenen Verlusten

    Hallo liebe Gemeinde,

    folgende fiktive Konstellation:

    Zinsertrag Bank 1: 5.000 Euro
    Zinsertrag Bank 2: 1.000 Euro

    Angaben in Anlage KAP:

    Variante a)
    Zeile 7: 5.000 Euro
    Zeile 12: 10.000 Euro
    Zeile 16: 0 Euro
    Zeile 17: 1000 Euro
    Zeile 37: 1250 Euro
    Zeile 38: bleibt der einfachheitshalber unberücksichtigt

    Variante b)
    Zeile 7: 6.000 Euro
    Zeile 12: 10.000 Euro
    Zeile 16: 1.000 Euro
    Zeile 17: 0 Euro
    Zeile 37: 1250 Euro
    Zeile 38: bleibt der einfachheitshalber unberücksichtigt

    Bei beiden Varianten ist die steuerliche Belastung identisch.
    Bei Variante a) sieht es in der Berechnung von Elster allerdings so aus, als würde zuerst der Pauschbetrag greifen und dann erst der nicht ausgeglichene Verlust um 5.000 Euro verringert werden.

    Müssen in Zeile 7 alle Kapitalerträge eingeben werden (vermutlich nicht, sonst gäbs ja keine Zeile 17) oder wird das später vom Finanzamt sowieso korrigiert?

    Viele Grüße
    Christian

    #2
    Müssen in Zeile 7 alle Kapitalerträge eingeben werden (vermutlich nicht, sonst gäbs ja keine Zeile 17) oder wird das später vom Finanzamt sowieso korrigiert?
    Nein, es müssen natürlich nicht alle inländischen Kapitalerträge erklärt werden. Das Finanzamt überprüft nur, ob der Wert in Zeile 17 bzw. die

    Summe aus den Zeilen 16 und 17 mit den dort vorliegenden Bescheinigungen übereinstimmt

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      den Verlustvortrag stellt Elster gar nicht dar, das Finanzamt wird imho aber folgendermaßen rechnen:

      Variante a)
      Zeile 7: 5.000 Euro
      Zeile 12: 10.000 Euro
      Zeile 16: 0 Euro
      Zeile 17: 1000 Euro
      Zeile 37: 1250 Euro
      Zeile 38: bleibt der einfachheitshalber unberücksichtigt
      müsste einen Verlustvortrag von 5.000+1.000-10.000= minus 4.000 ergeben.

      Variante b)
      Zeile 7: 6.000 Euro
      Zeile 12: 10.000 Euro
      Zeile 16: 1.000 Euro
      Zeile 17: 0 Euro
      Zeile 37: 1250 Euro
      Zeile 38: bleibt der einfachheitshalber unberücksichtigt
      Müsste einen Verlustvortrag von 6.000-10.000= minus 4.000 ergeben.

      Also identisch.

      Bei Variante a) sieht es in der Berechnung von Elster allerdings so aus, als würde zuerst der Pauschbetrag greifen und dann erst der nicht ausgeglichene Verlust um 5.000 Euro verringert werden.
      Wie gesagt, Elster ermittelt den Verlustvortrag nicht.

      Müssen in Zeile 7 alle Kapitalerträge eingeben werden (vermutlich nicht, sonst gäbs ja keine Zeile 17) oder wird das später vom Finanzamt sowieso korrigiert?
      Weder noch.
      Es dürfen erstmal nur die erklärten Banken eingetragen werden (diese dann mit Zeile 16).
      Und korrigiert wird da auch nichts, das Finanzamt kennt die nicht erklärten Kapitalerträge gar nicht, sie sind einfach abgeltend besteuert bzw. freigestellt (Zeile 17), fertig.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

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