Hallo liebe Gemeinde,
folgende fiktive Konstellation:
Zinsertrag Bank 1: 5.000 Euro
Zinsertrag Bank 2: 1.000 Euro
Angaben in Anlage KAP:
Variante a)
Zeile 7: 5.000 Euro
Zeile 12: 10.000 Euro
Zeile 16: 0 Euro
Zeile 17: 1000 Euro
Zeile 37: 1250 Euro
Zeile 38: bleibt der einfachheitshalber unberücksichtigt
Variante b)
Zeile 7: 6.000 Euro
Zeile 12: 10.000 Euro
Zeile 16: 1.000 Euro
Zeile 17: 0 Euro
Zeile 37: 1250 Euro
Zeile 38: bleibt der einfachheitshalber unberücksichtigt
Bei beiden Varianten ist die steuerliche Belastung identisch.
Bei Variante a) sieht es in der Berechnung von Elster allerdings so aus, als würde zuerst der Pauschbetrag greifen und dann erst der nicht ausgeglichene Verlust um 5.000 Euro verringert werden.
Müssen in Zeile 7 alle Kapitalerträge eingeben werden (vermutlich nicht, sonst gäbs ja keine Zeile 17) oder wird das später vom Finanzamt sowieso korrigiert?
Viele Grüße
Christian
folgende fiktive Konstellation:
Zinsertrag Bank 1: 5.000 Euro
Zinsertrag Bank 2: 1.000 Euro
Angaben in Anlage KAP:
Variante a)
Zeile 7: 5.000 Euro
Zeile 12: 10.000 Euro
Zeile 16: 0 Euro
Zeile 17: 1000 Euro
Zeile 37: 1250 Euro
Zeile 38: bleibt der einfachheitshalber unberücksichtigt
Variante b)
Zeile 7: 6.000 Euro
Zeile 12: 10.000 Euro
Zeile 16: 1.000 Euro
Zeile 17: 0 Euro
Zeile 37: 1250 Euro
Zeile 38: bleibt der einfachheitshalber unberücksichtigt
Bei beiden Varianten ist die steuerliche Belastung identisch.
Bei Variante a) sieht es in der Berechnung von Elster allerdings so aus, als würde zuerst der Pauschbetrag greifen und dann erst der nicht ausgeglichene Verlust um 5.000 Euro verringert werden.
Müssen in Zeile 7 alle Kapitalerträge eingeben werden (vermutlich nicht, sonst gäbs ja keine Zeile 17) oder wird das später vom Finanzamt sowieso korrigiert?
Viele Grüße
Christian
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