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Gesonderte und einheitliche Feststellung GbR

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung GbR

    Liebe Mitglieder,

    das ist meiner erster Post, denn ich bin am verzweifeln.

    Es handelt sich um eine GbR bei uns. Soweit so gut.

    Wir haben den Hauptvordruck gesonderte und einheitliche Feststellung (EST 1B) ausgefüllt.
    Ebenfalls die Anlage FB zu jedem Gesellschafter ausgefüllt.

    Nun sind wir bei der Anlage FE 1, in der wir unsere laufenden Einkünfte nach Schlüssen verteilen möchten.
    Im FE 1 gibt es Feststellungsbeteiligte in der die Gesellschafter aufgezählt sind, hierbei haben wir jeweils bei der Einkunftsart (Gewerbebetrieb) nicht die Möglichkeit nach Schlüssel zu verteilen, sondern ausschließlich abweichend nach Allgemeinschlüssel.

    Gerne würden wir nach Schlüssel verteilen ( Wir sind zwei Gesellschafter mit jeweils 50% Beteiligung)
    Was wir übrigens bei der Anlage FB angegeben haben.

    Kann uns hier vielleicht jemand helfen?

    LG

    #2
    Im FE 1 gibt es Feststellungsbeteiligte in der die Gesellschafter aufgezählt sind,
    Wenn ihr alles nach Schlüssel verteilen wollt, dürft ihr die Beteiligten in der Anlage FE 1 überhaupt nicht eintragen.

    Ihr schreibt auf Seite 2 in die Zeile 17 den gesamten Gewinn/Verlust der GbR, das war's.

    Eine Erfassung unter Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt nicht !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hey Charlie24,

      vielen lieben Dank für Deine Unterstützung. Das war jetzt klasse!!

      Nun haben wir noch eine kleine Frage. Du siehst die Hinweise, die ja nicht obligatorisch sind. Sollten wir dennoch den Hinweisen nachgehen? Unser Steuerberater hatte bei dem Abschluss 2020 ebenfalls kein FE 5 angegeben.


      image.png

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        #4
        Sollten wir dennoch den Hinweisen nachgehen? Unser Steuerberater hatte bei dem Abschluss 2020 ebenfalls kein FE 5 angegeben.
        Ja, das solltet ihr, auch wenn die Erfassung der Einlagen und Entnahmen nur für den Fall Bedeutung erlangt, dass irgendwann mal

        sonstige Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € geltend gemacht würden. Ohne diese Angaben kann nämlich nicht geprüft werden, ob eine

        sog. Überentnahme vorliegt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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