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Abfindung in Elternzeit richtig angeben

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    Abfindung in Elternzeit richtig angeben

    Hallo zusammen,

    ich mache die gemeinsame Steuererklärung für meine Frau und mich. Meine Frau hat letztes Jahr, während sie in Elternzeit war, ihre Arbeitsstelle mit Abfindung verlassen wegen Personalkürzung. Die Abfindung ist unter Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt, deshalb habe ich sie in Anlage N, Seite 2, Zeile 17 eingetragen. Sonst sind alle Felder der Lohnsteuerbescheinigung leer, bis auf einen Bruttoarbeitslohn in Nr. 3 von 300€, bei dem wir nicht wissen, wo er herkommt und die dazugehörigen Abgaben in Nr. 4-6. Die Abfindung beträgt ca. 30.000€.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich diese Abfindung fünfteln, also über die nächsten 5 Jahre jeweils 20% davon versteuern. Muss ich das im Formular irgendwie kenntlich machen?
    Wenn ich das Formular so wie es jetzt ist prüfen lasse, kommt eine Nachzahlung von knapp 5.000€ auf uns zu. Wenn ich die Abfindung testweise weglasse und prüfe, bekommen wir über 2.000€ wieder. Kann es sein, dass die automatische Prüfung von Mein ELSTER die Fünftelregel nicht in Betracht zieht?

    Bin dankbar für jegliche Hilfe!


    #2
    ... deshalb habe ich sie in Anlage N, Seite 2, Zeile 17 eingetragen
    Was grundsätzlich richtig ist. Normalerweise berechnet Mein ELSTER das auch korrekt, man sieht das in der Steuerberechnung

    in einer Zeile mit der Beschriftung zu versteuern nach § 34 Abs. 1. Ich persönlich würde den Bescheinigungsabruf von

    Mein ELSTER nutzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo!

      Das hat eine ganze Weile gedauert, aber nun habe ich die Bescheinigungen für meine Frau für den Bemessungszeitraum 2023 abgerufen. Leider steht dort auf der Lohnsteuerbescheinigung auch nicht mehr drauf, als auf der gedruckten Version, die mir schon vorlag.

      Muss ich im Formular irgendwo angeben, dass ich die Abfindung gerne Fünfteln würde?

      Danke!

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        #4
        Muss ich im Formular irgendwo angeben, dass ich die Abfindung gerne Fünfteln würde?
        Nein, das ist nicht vorgesehen, Die Antwort steht außerdem im Beitrag '#2
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          In der Beschreibung zu Zeile 17 steht

          Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Zeile 18 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag gegebenenfalls in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen.
          In der Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau ist Nummer 19 leer. Kann ich dort dennoch etwas eintragen, und wenn ja, wie hoch ist der "steuerpflichtige Anteil"?

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            #6
            Die Abfindung wurde doch ermäßigt besteuert und dementsprechend unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

            Deshalb gehört sie in die Zeile 17 und nicht in die Zeile 18 der Anlage N. Das ist doch verständlich beschrieben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              300 Euro sind wahrscheinlich die vom AG ausbezahlte Energiepreispauschale.

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                #8
                Generell ist es in solchen Abfindungsfällen empfehlenswert, eine Einzelveranlagung zu prüfen. Es kann durchaus sein, dass die ausnahmsweise

                steuerlich günstiger ausfällt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich diese Abfindung fünfteln, also über die nächsten 5 Jahre jeweils 20% davon versteuern.
                  Das ist übrigens falsch, die Versteuerung erfolgt ausschließlich im Jahr der Zahlung.
                  Die Fünftelungsregelung bewirkt, dass für die Ermittlung des Steuersatzes nur 20% der Abfindung berücksichtigt werden. Versteuert wird dann aber wieder der gesamte Betrag (nur eben mit einem angemessenen Steuersatz).

                  Um den Vorteil der Fünftelungsregelung zu sehen kann man testweise mal die Abfindung als normalen Lohn eingeben.
                  Aber bitte nicht die Nachzahlung bzw. Erstattung vergleichen, sondern die Steuerlast.

                  Generell ist es in solchen Abfindungsfällen empfehlenswert, eine Einzelveranlagung zu prüfen.
                  Dazu rate ich auch, eine Abfindung ist einer der wenigen Fällen, in denen das Splittingverfahren nachteilig sein könnte.
                  Um das zu prüfen muss man aber schon wissen was man tut, irgendwo ein falscher Eintrag und das Ergebnis ist unzutreffend.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Hallo,

                    verzeiht die verspätete Antwort, ich war im Urlaub. :-)
                    Heute habe ich mir drangesetzt, mir noch ein bisschen angelesen und eine getrennte Veranlagung ausprobiert. Das sieht deutlich besser aus.
                    Vielen Dank an alle für die Hilfe und die guten Hinweise!

                    Beste Grüße
                    Schaumloeffel

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