Hallo zusammen,
ich mache die gemeinsame Steuererklärung für meine Frau und mich. Meine Frau hat letztes Jahr, während sie in Elternzeit war, ihre Arbeitsstelle mit Abfindung verlassen wegen Personalkürzung. Die Abfindung ist unter Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt, deshalb habe ich sie in Anlage N, Seite 2, Zeile 17 eingetragen. Sonst sind alle Felder der Lohnsteuerbescheinigung leer, bis auf einen Bruttoarbeitslohn in Nr. 3 von 300€, bei dem wir nicht wissen, wo er herkommt und die dazugehörigen Abgaben in Nr. 4-6. Die Abfindung beträgt ca. 30.000€.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich diese Abfindung fünfteln, also über die nächsten 5 Jahre jeweils 20% davon versteuern. Muss ich das im Formular irgendwie kenntlich machen?
Wenn ich das Formular so wie es jetzt ist prüfen lasse, kommt eine Nachzahlung von knapp 5.000€ auf uns zu. Wenn ich die Abfindung testweise weglasse und prüfe, bekommen wir über 2.000€ wieder. Kann es sein, dass die automatische Prüfung von Mein ELSTER die Fünftelregel nicht in Betracht zieht?
Bin dankbar für jegliche Hilfe!
ich mache die gemeinsame Steuererklärung für meine Frau und mich. Meine Frau hat letztes Jahr, während sie in Elternzeit war, ihre Arbeitsstelle mit Abfindung verlassen wegen Personalkürzung. Die Abfindung ist unter Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt, deshalb habe ich sie in Anlage N, Seite 2, Zeile 17 eingetragen. Sonst sind alle Felder der Lohnsteuerbescheinigung leer, bis auf einen Bruttoarbeitslohn in Nr. 3 von 300€, bei dem wir nicht wissen, wo er herkommt und die dazugehörigen Abgaben in Nr. 4-6. Die Abfindung beträgt ca. 30.000€.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich diese Abfindung fünfteln, also über die nächsten 5 Jahre jeweils 20% davon versteuern. Muss ich das im Formular irgendwie kenntlich machen?
Wenn ich das Formular so wie es jetzt ist prüfen lasse, kommt eine Nachzahlung von knapp 5.000€ auf uns zu. Wenn ich die Abfindung testweise weglasse und prüfe, bekommen wir über 2.000€ wieder. Kann es sein, dass die automatische Prüfung von Mein ELSTER die Fünftelregel nicht in Betracht zieht?
Bin dankbar für jegliche Hilfe!
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