Für 2023 muss ich eine ESt-Erklärung für meine verstorbene Tante bis zum Todestag erstellen und für den Rest des Jahres für die Erbengemeinschaft. Da nun bei den Einnahmen aus Vermietung die vereinnahmten und abgerechneten Umlagen/Nebenkosten einzutragen sind, stellt sich mir u.a. die Frage der Abgrenzung. Eingenommene NK-Vorauszahlungen sind klar, aber bei den Ausgaben?
1. Einige Ausgaben, wie z.B. Versicherungen wurden am 1.1.23 abgebucht, aber der Versicherungszeitraum ist das ganze Jahr. Trage ich die nun bei meiner Tante nur anteilig ein, obwohl sie sie ja komplett bezahlt hat?
2. Was ist mit Handwerkerrechnungen, deren Rechnungsdatum (ist ja einzutragen) vor dem Todestag liegt, die aber erst nach dem Todestag von den Erben bezahlt wurden? Wo trage ich die ein? Bei der Tante oder bei den Erben?
3. Die NK-Abrechnung hat jeweils eine Laufzeit von Juni bis Mai eines Jahres. Die für 22-23 habe ich nach dem Tod der Tante erstellt. Wie gehe ich damit um? Es entfallen ja Teile der umgelegten Konsten davon auf 22, Teile auf 23 (die Monate bis zum Tod der Tante) und Teile auf die Erben. Alles genauestens aufdröseln, oder einfach den Saldo bei den Erben eintragen? Wir haben schließlich die Rückzahlung an die Mieter geleistet.
4. Gebäude-Afa teile ich auch auf die Monate auf?
5. Zudem gibt es noch Werbungskosten, die nur auf eine Beteiligte entfallen – u.a. Fahrten zum Haus, HomeOffice in dem die Verwaltung stattfindet. Es besteht derzeit keine weitere Tätigkeit. Wie kriege ich das in der Anlage FE-V (1 B) korrekt abgebildet? Spätestens da kriege ich einen Knoten in meine Gehirnwindungen und hoffe auf hilfreiche Antworten.
1. Einige Ausgaben, wie z.B. Versicherungen wurden am 1.1.23 abgebucht, aber der Versicherungszeitraum ist das ganze Jahr. Trage ich die nun bei meiner Tante nur anteilig ein, obwohl sie sie ja komplett bezahlt hat?
2. Was ist mit Handwerkerrechnungen, deren Rechnungsdatum (ist ja einzutragen) vor dem Todestag liegt, die aber erst nach dem Todestag von den Erben bezahlt wurden? Wo trage ich die ein? Bei der Tante oder bei den Erben?
3. Die NK-Abrechnung hat jeweils eine Laufzeit von Juni bis Mai eines Jahres. Die für 22-23 habe ich nach dem Tod der Tante erstellt. Wie gehe ich damit um? Es entfallen ja Teile der umgelegten Konsten davon auf 22, Teile auf 23 (die Monate bis zum Tod der Tante) und Teile auf die Erben. Alles genauestens aufdröseln, oder einfach den Saldo bei den Erben eintragen? Wir haben schließlich die Rückzahlung an die Mieter geleistet.
4. Gebäude-Afa teile ich auch auf die Monate auf?
5. Zudem gibt es noch Werbungskosten, die nur auf eine Beteiligte entfallen – u.a. Fahrten zum Haus, HomeOffice in dem die Verwaltung stattfindet. Es besteht derzeit keine weitere Tätigkeit. Wie kriege ich das in der Anlage FE-V (1 B) korrekt abgebildet? Spätestens da kriege ich einen Knoten in meine Gehirnwindungen und hoffe auf hilfreiche Antworten.
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