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Kirchensteuer - wie eintragen?

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    #16
    Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
    Einfach nur um zu wissen, wie ich das in dem Fall in Elster eintragen müsste. Das kann ja mal so vorkommen.
    Also wenn bei:
    verbleibende Beträge: +50€ stehen würde.
    Dann müsste ich in Feld 4: -50€ eintragen?
    Nein. Dann wirst du deine Augen aufmachen müssen, um festzustellen, dass es in Zeile 4 neben dem Eingabefeld für Erstattungen noch eines für (Nach)Zahlungen gibt.

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      #17
      Hallo,

      Einfach nur um zu wissen, wie ich das in dem Fall in Elster eintragen müsste. Das kann ja mal so vorkommen.
      Ja, kann vorkommen. Aber woher sollen wir nun wissen, welche Zahlen korrekt sind?
      Deine Tabellen sind jedenfalls alle falsch - warum nur postet man sowas als Beispiel?

      In deinem ersten Post fragst du ausdrücklich danach, welchen Wert du nun nehmen musst. Und genau das kann man eben nicht sagen, weil deine Zahlen unplausibel sind (entweder sind es 100 oder 50).
      Und dann änderst du es später sogar in +50, was wieder was völlig anderes ist (und zwar auch, wo man das dann eintragen muss).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #18
        Also mal ganz einfach gesagt:

        Fall A: Ein Minuswert steht im Feld
        Wenn im Feld von den Bescheiddaten aus dem Vorjahr: Zeile: verbleibende Beiträge Spalte: Kultus/Kirchensteuer eine Zahlm mit negativen Vorzeichen steht, dann muss in Elster im Feld 4, also bei soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde​: diese Zahl eingetragen werden, allerdings mit positiven Vorzeichen. Aus einer -8 wird eine 8.

        Dort muß man runden. Wäre eine auf- oder abrunden dort vorteilhafter für mich? Also was mache ich aus eine -7,4 - eine 8 oder eine 7?

        Fall B: Ein Pluswert steht im Feld
        Wenn im Feld von den Bescheiddaten aus dem Vorjahr: Zeile: verbleibende Beiträge Spalte: Kultus/Kirchensteuer eine Zahlm mit positiven Vorzeichen steht, dann muss in Elster im Feld 4, also bei soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde​: diese Zahl eingetragen werden, allerdings mit negativen Vorzeichen. Aus einer -8 wird eine 8.

        Beide Fälle so korrekt?
        Zuletzt geändert von Pascal; 06.05.2026, 22:54.

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          #19
          Es gibt in der Anlage Sonderausgaben gar kein Feld 4. Es gibt eine Zeile 4, die allerdings tatsächlich aus mehreren Zeilen besteht. Dort gibt es zwei Eingabefelder für Zahlungen und eins für Erstattungen.
          Erstattungen sind also im unteren Feld ohne Vorzeichen einzugeben.

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            #20
            Hallo Pascal ,

            Zu '#10:
            Wie verhält es sich mit gezahlter Kirchensteuer bei Kapitalerträgen? Gebe ich diese nur in der Anlage KAP an, oder auch in der Anlage Sonderausgaben unter Kirchensteuer? Das wäre ja dann doppelt gemoppelt anzugeben.
            Richtg, dort steht nämlich ausdrücklich:
            soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde -​

            Gruß - Hans

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              #21
              Hallo,

              zum Thema Runden: Ausgaben aufrunden, Einnahmen abrunden.
              Kirchensteuern in der Anlage Sonderausgaben sind dabei vielleicht etwas kompliziert zu verstehen.

              Hat man für das Vorjahr (oder noch früher) Kirchensteuern nachgezahlt, dann sollte man diesen Betrag aufrunden. Hat man hingegen Kirchensteuern erstattet bekommen, dann abrunden.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #22
                Hat man für das Vorjahr (oder noch früher) Kirchensteuern nachgezahlt, dann sollte man diesen Betrag aufrunden. Hat man hingegen Kirchensteuern erstattet bekommen, dann abrunden.​
                Bei den Zahlungen lassen sich 2 Nachkommastellen, also auch Centbeträge erfassen, die Summe rundet dann Mein ELSTER selbst auf volle Euro auf.

                Bei den Erstattungen muss man selbst abrunden, da akzeptiert die Anwendung nur volle Euro-Beträge.

                Kirchensteuerzahlungen.jpg
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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