Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher, wie man mit den Belegen verfahren soll. Grundsätzlich steht, dass man keine mehr einreichen muss, nur wenn das Finanzamt nachfragt, dann nachreichen.Verstehe ich das richtig? Bei uns hat sich aber dieses Jahr viel geändert, sodass man viele neue Kosten in der Steuererklärung absetzen kann. Muss ich trotzdem nichts direkt abgeben und eventuelle Nachfragen vom Finanzamt abwarten oder lieber gleich nachreichen, weil sich dadurch vielleicht die Bearbeitungszeit verkürzt? In der Steuererklärung gibt es auch ein Feld "Belege werden nachgereicht", das man ankreuzen kann oder auch nicht.
So wie ich es verstanden habe, werden die Belege separat eingereicht. Bei Elster gibt es ein extra Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung". Oder sehe ich das falsch? Mein Mann hat immer ein Anschreiben geschrieben, in dem er kurz zusammengefasst hat, welche Belege er aus welchem Grund hat (Person mit Pflegegrad, Zuzahlungen zu Medikamenten, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte usw.). Geht das auch über Elster oder macht das überhaupt keinen Sinn?
Und noch eine Frage zu den Medikamentenkosten. Zuzahlungen werden immer anerkannt. Was ist mit Privatrezepten? Die muss man selbst bezahlen und wenn man ein Rezept hat, kann man das auch abrechnen. Aber wenn man sich nicht jedes Mal ein Privatrezept holt, sondern die Medikamente auch mal ohne Rezept kauft? Zählt das auch, weil dafür auch Rezepte ausgestellt wurden, also medizinisch notwendig, oder geht das gar nicht?
Grüße
So wie ich es verstanden habe, werden die Belege separat eingereicht. Bei Elster gibt es ein extra Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung". Oder sehe ich das falsch? Mein Mann hat immer ein Anschreiben geschrieben, in dem er kurz zusammengefasst hat, welche Belege er aus welchem Grund hat (Person mit Pflegegrad, Zuzahlungen zu Medikamenten, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte usw.). Geht das auch über Elster oder macht das überhaupt keinen Sinn?
Und noch eine Frage zu den Medikamentenkosten. Zuzahlungen werden immer anerkannt. Was ist mit Privatrezepten? Die muss man selbst bezahlen und wenn man ein Rezept hat, kann man das auch abrechnen. Aber wenn man sich nicht jedes Mal ein Privatrezept holt, sondern die Medikamente auch mal ohne Rezept kauft? Zählt das auch, weil dafür auch Rezepte ausgestellt wurden, also medizinisch notwendig, oder geht das gar nicht?
Grüße
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