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    Belege nachreichen

    Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher, wie man mit den Belegen verfahren soll. Grundsätzlich steht, dass man keine mehr einreichen muss, nur wenn das Finanzamt nachfragt, dann nachreichen.Verstehe ich das richtig? Bei uns hat sich aber dieses Jahr viel geändert, sodass man viele neue Kosten in der Steuererklärung absetzen kann. Muss ich trotzdem nichts direkt abgeben und eventuelle Nachfragen vom Finanzamt abwarten oder lieber gleich nachreichen, weil sich dadurch vielleicht die Bearbeitungszeit verkürzt? In der Steuererklärung gibt es auch ein Feld "Belege werden nachgereicht", das man ankreuzen kann oder auch nicht.
    So wie ich es verstanden habe, werden die Belege separat eingereicht. Bei Elster gibt es ein extra Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung". Oder sehe ich das falsch? Mein Mann hat immer ein Anschreiben geschrieben, in dem er kurz zusammengefasst hat, welche Belege er aus welchem Grund hat (Person mit Pflegegrad, Zuzahlungen zu Medikamenten, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte usw.). Geht das auch über Elster oder macht das überhaupt keinen Sinn?

    Und noch eine Frage zu den Medikamentenkosten. Zuzahlungen werden immer anerkannt. Was ist mit Privatrezepten? Die muss man selbst bezahlen und wenn man ein Rezept hat, kann man das auch abrechnen. Aber wenn man sich nicht jedes Mal ein Privatrezept holt, sondern die Medikamente auch mal ohne Rezept kauft? Zählt das auch, weil dafür auch Rezepte ausgestellt wurden, also medizinisch notwendig, oder geht das gar nicht?
    Grüße

    #2
    Grundsätzlich sind Belege, soweit im Formular nicht anders gesagt, nur auf Anforderung einzureichen. Das hindert aber nicht, Belege, bei denen man es für wahrscheinlich hält, dass sie angefordert werden, direkt einzureichen. Bei agB würde ich die Belege direkt einreichen.

    Wenn man sich das Formular zur Belegnachreichung anschaut, wird man direkt feststellen, dass man quasi beliebig viel Text eingeben kann.

    Kosten ohne Rezept kann man versuchen. Nach meiner Erfahrung wird eher wenig hinterfragt, aber es kann auch anders laufen.

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      #3
      Bei uns hat sich aber dieses Jahr viel geändert, sodass man viele neue Kosten in der Steuererklärung absetzen kann
      Früher wurde mal empfohlen, bei neuen Sachverhalten gleich Belege nachzureichen. Ich mache das nicht mehr, man weiß nämlich nie ganz genau,

      ob das Finanzamt damit zufrieden ist. Ich warte inzwischen ab, ob überhaupt Belege verlangt werden, was zumeist nicht der Fall ist. Falls man mit

      der Erklärung Belege ankündigt, muss man aber tatsächlich welche einreichen, weil der Steuerfall dann zur manuellen Bearbeitung ausgesteuert

      wird und bis zum Eingang der Belege liegenbleibt.

      Deine Frage zu den agB betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Früher wurde mal empfohlen, bei neuen Sachverhalten gleich Belege nachzureichen. Ich mache das nicht mehr, man weiß nämlich nie ganz genau,

        ob das Finanzamt damit zufrieden ist. Ich warte inzwischen ab, ob überhaupt Belege verlangt werden, was zumeist nicht der Fall ist. Falls man mit

        der Erklärung Belege ankündigt, muss man aber tatsächlich welche einreichen, weil der Steuerfall dann zur manuellen Bearbeitung ausgesteuert

        wird und bis zum Eingang der Belege liegenbleibt.
        Danke für die Antwort.
        Vielleicht ist das ganz blöde Frage, aber bedeutet das, dass ohne Belege automatisch die Steuereklärung überprüft wird und kein Mensch drüber schaut?
        Grüße

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          #5
          ... aber bedeutet das, dass ohne Belege automatisch die Steuereklärung überprüft wird und kein Mensch drüber schaut?
          Die Zahl der Fälle, die komplett vollmaschinell bearbeitet und verbeschieden werden, hat die letzten Jahre zugenommen und soll weiter gesteigert werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Dorotad Beitrag anzeigen

            aber bedeutet das, dass ohne Belege automatisch die Steuereklärung überprüft wird und kein Mensch drüber schaut?
            Das kann sein, muss aber nicht. Insbesondere kann ein Fall, der in einem Jahr automatisch durchgeht, im anderen manuell bearbeitet wird, entweder zufällig oder wechselnde Prüfschwerpunkte.

            ​​​​​​

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              #7
              Hallo,

              ... entweder zufällig oder wechselnde Prüfschwerpunkte.
              Nicht zu vergessen ist eine stark veränderte Erklärung (wie bei dem Fragesteller), auch das führt häufig dazu, dass es manuell bearbeitet wird.
              Und zwar mitunter auch, um zu überprüfen ob der Erklärende überhaupt weiß wie man es richtig ausfüllt (zum ersten mal die Anlage V kann schon schnell fehlerhaft sein z.B.).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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