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Umsatzsteuererklärung: wo gehört was in Elster?

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    Umsatzsteuererklärung: wo gehört was in Elster?

    Hallo! In 2023 habe ich "sonstige Leistungen" (Websites) in Deutschland, in der EU, und im Drittland erbracht.

    Ich lese stundenlang Artikel und Forum-Beiträge, aber mir ist immer noch nicht klar, wo alles in der UstE in Elster hingehört.

    Was mich sehr verwirrt, ist dass Leute immer wieder auf Seite dies und Seite das verweisen, wobei die Zeilen natürlich mit Elster nicht übereinstimmen. Selbst die Elster-Hilfe verweist auf diese falsche Zeilen... Wurden etwa alle Zeilennummer in 2023 komplett geändert?

    Also, liebe Leute: kann ich bitte wissen, wo ich im Elster online die drei Arten von Leistungen angebe?

    Vielen Dank!

    #2
    Die Seitenzahlen betreffen die Seiten der Umsatzsteuererklärung in Mein Elster:

    image.png

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      #3
      Hallo Elefant. In der von mir verlinkten Thread, wo du geantwortest hast, schreibst du:

      "Nicht steuerbare Umsätze findet man auf Seite 10 der Umsatzsteuererklärung."

      Dann gibts eine Diskussion: Zeile 111, 112, oder 113?

      Aber bei mir auf Seite 10 gibts nur Zeilen 69 bis 78. Wie ist das zu erklären?

      image.png
      Zuletzt geändert von Pixie; 01.07.2024, 17:54.

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        #4
        Das ist offenbar die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Das ist offenbar die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
          Nein, leider nicht:

          image.png

          Kommentar


            #6
            Zitat von Pixie Beitrag anzeigen
            Nein, leider nicht
            Finde ich jetzt nicht sehr fair von Dir, Deinen Beitrag # 3 zu ändern, um dann zu sagen, meine Antwort darauf würde nicht passen!

            In dem von Dir verlinkten Beitrag ging es um die Umsatzsteuererklärung 2022. Es soll Dich aber nichts davon abhalten,
            Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG(Euro) auf Seite 10 des Formulars für 2023 herzusuchen.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Finde ich jetzt nicht sehr fair von Dir, Deinen Beitrag # 3 zu ändern, um dann zu sagen, meine Antwort darauf würde nicht passen!

              In dem von Dir verlinkten Beitrag ging es um die Umsatzsteuererklärung 2022. Es soll Dich aber nichts davon abhalten,
              Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG(Euro) auf Seite 10 des Formulars für 2023 herzusuchen.
              Tut mir Leid für die Verwirrung. Den Beitrag habe ich bearbeitet, da ich vorher tatsächlich die Voranmeldung gezeigt hatte. Und das war bevor ich deine Antwort gesehen habe.

              Richtig, es soll mich "nichts davon abhalten", aber sicherlich kannst du nachvollziehen, dass ich als absoluter Laie Angst bekomme, wenn die Zeilen-Zahlen nicht stimmen. Macht Sinn?

              Daher habe ich auch gefragt: wurde alle Zahlen geändert? Anscheinend ist die Antwort ja. Passiert das jedes Jahr?

              Aber zurück zur Sache: selbst wenn ich nun die richtige Zeile gefunden habe, habe ich dazu viele verwirrende und teils widersprechende Beiträge gelesen, dass ich nicht mehr weiß, was richtig ist. Daher dieser Beitrag. Könntest du bitte, oder jemand, das hier einfach ergänzen?

              Leistungen in
              Deutschland: Zeile XXX
              EU: Zeile YYY
              Drittland: Zeile ZZZ

              Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus.

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                #8
                Steuerbare Umsätze gehören auf Seite 4 des Formulars, nicht steuerbare in die Zeilen 74 und 75.

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Steuerbare Umsätze gehören auf Seite 4 des Formulars, nicht steuerbare in die Zeilen 74 und 75.
                  1. Was ist der Unterschied zwischen Zeilen 74 und 75? Ich kann halt nicht kapieren, was "übrige" hier heißen soll.

                  2. Was mit den Leistungen in der EU? Ich nehme an, dafür gibt es eine ganze Seite, und zwar 5. Aber ich komme einfach nicht weiter. :-( Habe halt eine Website für jemand in Luxemburg gemacht. Ist das nun "mit Vorsteuerabzug" oder ohne? In Zeile 38 steht "Innergemeinschaftliche Lieferungen", aber ich habe gelesen, dass Websites keine Lieferungen sind, sondern Leistungen. Und wenn "ohne Vorsteuerabzug": ist das "zum Gesamtumsatz gehörend", oder "nicht"?

                  Bin verzweifelt... Ich wünsche mir, dass jemand auf den ersten Beitrag dieser Thread in einfachsten Worten antwortet. Gibt es eine Chance?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Pixie Beitrag anzeigen
                    Was ist der Unterschied zwischen Zeilen 74 und 75?
                    Das steht doch dort: bei Zeile 74 handelt es sich um Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG. Andere nicht steuerbare Umsätze gehören dann in die Zeile 75.

                    Oder möchtest Du jetzt noch wissen was im § 18b steht? Das kannst Du problemlos im Netz finden.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                      Das steht doch dort: bei Zeile 74 handelt es sich um Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG. Andere nicht steuerbare Umsätze gehören dann in die Zeile 75.

                      Oder möchtest Du jetzt noch wissen was im § 18b steht? Das kannst Du problemlos im Netz finden.
                      Ich bin doch im Netz -- hier und jetzt. Aber von dir bekomme ich anscheinend keine direkte Antworte...

                      Habe mir § 18b gerade angeschaut. Verstehe kein Wort.

                      Nach 13.427 Beiträge hast du eventuell keine Lust mehr. Kann ich verstehen, kein Problem.

                      Jemand anderer, vielleicht?

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                        #12
                        Verstehe kein Wort.
                        Ich würde dir vorschlagen, einfach die Hilfetexte zu den Zeilen 74 und 75 zu lesen. Die sind doch verständlich:

                        Zeile 74 zum Beispiel:
                        Hier tragen Sie bitte die von Ihnen nach § 3a Absatz 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen ein, für die die Steuer
                        in einem anderen Mitgliedstaat von einem dort ansässigen Leistungsempfänger geschuldet wird. Über die hier einzutragenden sonstigen Leistungen
                        übermitteln Sie bitte Zusammenfassende Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern.

                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Ich würde dir vorschlagen, einfach die Hilfetexte zu den Zeilen 74 und 75 zu lesen. Die sind doch verständlich:

                          Zeile 74 zum Beispiel:
                          Hier tragen Sie bitte die von Ihnen nach § 3a Absatz 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen ein, für die die Steuer
                          in einem anderen Mitgliedstaat von einem dort ansässigen Leistungsempfänger geschuldet wird. Über die hier einzutragenden sonstigen Leistungen
                          übermitteln Sie bitte Zusammenfassende Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern.
                          Die sind für mich leider nicht verständlich, Charlie.

                          Aber ich wundere: du has mir eine Nachricht mit 74 Wörtern geschrieben. Was hindert dich also daran, meinen Wunsch zu erfüllen -- was lediglich drei Zahlen beinhalten würde? Nochmals:

                          Leistungen in
                          Deutschland: Zeile XXX
                          EU: Zeile YYY
                          Drittland: Zeile ZZZ

                          Dann bin ich weg von eurem Leben. Ich fühle mich ein Bißchen wie ein Schüler. Und ihr seid die Lehrer, unter dem Motto: "Wenn du nach der Antwort nicht selber erforschst, findest du sie nie..."

                          Kommentar


                            #14
                            Aufgrund der vorstehenden Beiträge und dem hier verlinkten Fachbeitrag würde ich als unverbindliche Hypothese folgende Zuordnung vornehmen:

                            https://www.haufe.de/finance/haufe-f...I15872957.html
                            Leistungen in
                            Deutschland: Seite 4, genauer weiß ich es nicht
                            EU: Zeile 74
                            Drittland: Zeile 75

                            Eine verbindliche Auskunft unter Berücksichtigung deines Einzelfalls erhältst du von Steuerberater.

                            SCJ timote
                            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von timote Beitrag anzeigen
                              Aufgrund der vorstehenden Beiträge und dem hier verlinkten Fachbeitrag würde ich als unverbindliche Hypothese folgende Zuordnung vornehmen:

                              https://www.haufe.de/finance/haufe-f...I15872957.html
                              Leistungen in
                              Deutschland: Seite 4, genauer weiß ich es nicht
                              EU: Zeile 74
                              Drittland: Zeile 75

                              Eine verbindliche Auskunft unter Berücksichtigung deines Einzelfalls erhältst du von Steuerberater.
                              Vielen Dank!

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