Hallo, ich bin im Programm etwas ratlos. Ich habe heute mit dem Finanzamt telefoniert wegen einer erloschenen Einzugsermächtigung. Man sagte, dass ich dies schriftlich dem Finanzamt über Mein Elster mitteilen sollte. Ich finde aber leider nicht wo. Kann mir da jemand helfen? Vielen DAnk.
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Keine Ankündigung bisher.
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Was genau willst du denn mitteilen ? Es gibt die Sonstige Nachricht an das Finanzamt: https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachrIch finde aber leider nicht wo.
Man kann auch eine geänderte Bankverbindung mitteilen, aber das ist nur für Erstattungen gedacht: https://www.elster.de/eportal/formul...bankverbindung
Ob man mit der Sonstigen Nachricht als Anhang auch ein neues SEPA-Lastschriftmandat übermitteln kann, weiß ich nicht genau.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Also werde ich Deine Frage ins Unterforum zu Mein Elster verschieben. Hier, im Unterforum zum Forum selbst, bist Du natürlich nicht richtig.Zitat von max251198 Beitrag anzeigenNachrichtenmitteilung über mein Elster
Schriftlich oder per Elster? Du kannst natürlich das Netz nach Sepa-Mandaten der Finanzämter Deines Bundeslands durchsuchen. Ausdrucken, unterschreiben, einscannen und per Sonstige Nachricht an das Finanzamt oder Belegnachreichung über Elster schicken. Wenn das Finanzamt damit zufrieden ist, ok.Zitat von max251198 Beitrag anzeigenschriftlich dem Finanzamt über Mein Elster mitteilen
Viele Bearbeiter bestehen aber womöglich auf eine schriftliche Einreichung. Dann heißt es eintüten und in den Briefkasten damit.
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Bei einem Bundesland (Bayern) habe ich unlängst gelesen, man könne das SEPA-Lastschriftmandat als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht übermittelnViele Bearbeiter bestehen aber womöglich auf eine schriftliche Einreichung.
und müsse das Formular dann nicht unterschreiben. M. E. kann das aber so nur über das eigene Konto funktionieren. Ob das in allen Bundesländern
inzwischen so akzeptiert wird, weiß ich allerdings nicht. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=xFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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