Hallo,
ich bin an einer Hochschule angestellt, nehme aber auf Honorarbasis auch Lehraufträge an einer anderen Hochschule wahr.
Bisher habe ich das Honorar immer in Anlage N Zeile 21+22 eingegeben, was auch akzeptiert wurde vom Finanzamt.
Ich frage mich nun aber, ob das korrekt ist, oder ob ich das in Anlage S eintragen müsste mit EÜR.
Könnte ich das machen?
Was ist der Unterschied?
Vielen Dank und liebe Grüße
Jörg
ich bin an einer Hochschule angestellt, nehme aber auf Honorarbasis auch Lehraufträge an einer anderen Hochschule wahr.
Bisher habe ich das Honorar immer in Anlage N Zeile 21+22 eingegeben, was auch akzeptiert wurde vom Finanzamt.
Ich frage mich nun aber, ob das korrekt ist, oder ob ich das in Anlage S eintragen müsste mit EÜR.
Könnte ich das machen?
Was ist der Unterschied?
Vielen Dank und liebe Grüße
Jörg
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