Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterschied nebenberuflich-selbstständig und nebenberuflich-angestellt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterschied nebenberuflich-selbstständig und nebenberuflich-angestellt

    Hallo,
    ich bin an einer Hochschule angestellt, nehme aber auf Honorarbasis auch Lehraufträge an einer anderen Hochschule wahr.

    Bisher habe ich das Honorar immer in Anlage N Zeile 21+22 eingegeben, was auch akzeptiert wurde vom Finanzamt.

    Ich frage mich nun aber, ob das korrekt ist, oder ob ich das in Anlage S eintragen müsste mit EÜR.

    Könnte ich das machen?

    Was ist der Unterschied?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Jörg

    #2
    Ich frage mich nun aber, ob das korrekt ist, oder ob ich das in Anlage S eintragen müsste mit EÜR.
    Eigentlich ja !

    Könnte ich das machen?
    Das solltest du so machen.

    Was ist der Unterschied?
    Der hängt von der Höhe deiner Betriebsausgaben bei dem Honorarjob ab.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank!

      Und welche Rechtsform muss ich dann in der EÜR eintragen? Oder muss ich das zuerst irgendwo anmelden und bekomme dann eine Rechtsform zugewiesen?

      Liebe Grüße

      Kommentar


        #4
        Was käme denn in Frage? Eine Aktiengesellschaft wirst Du ja nicht sein.

        image.png

        Kommentar


          #5
          Sonstige selbstständig tätige Personen?

          Kommentar


            #6
            Angehöriger Freier Berufe? Sonstige Natürliche Person?

            Kommentar


              #7
              Guck mal ob § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 auf Dich zutrifft:

              Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

              Kommentar


                #8
                Ich denke schon. Also Angehöriger freier Berufe.
                Ich danke Dir/Euch für Eure Zeit und Hilfe!!

                Kommentar

                Lädt...
                X