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    Anlage KAP Fehermeldung

    Hi Leute,

    in der Anlage KAP erhalte ich folgenden Fehler:

    "Die erklärten in- und ausländischen Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (ohne darin enthaltene Verluste), sind kleiner als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen und Einkünfte aus Stillhalterprämien beziehungsweise Gewinne aus Termingeschäften.
    Inländische Kapitalerträge (ohne Beträge laut den Zeilen 24 bis 26)
    Ausländische Kapitalerträge (ohne Beträge laut den Zeilen 24, 25 und 50)
    In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG
    In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften
    In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien
    In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG"

    Wenn ich die Gewinne mit den angebenen Verlusten verrechne erhalte ich genau den gleichen Wert wie in der Zeile Ausländische Kapitalerträge angegeben. Daher verstehe ich die Fehlermeldung nicht. Ist es eine Fehlfunktion/Bug?

    #2
    Dann nenne doch mal Deine konkreten Eingaben in den einzelnen Zeilen der Anlage KAP. Von einer Fehlfunktion ist hier nichts bekannt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Schau dir mal diesen kürzlich erschienenen Thread an. Vielleicht ist die Fehlerkonstellation ähnlich. Kein Software- Bug.
      https://forum.elster.de/anwenderforu...-fehlermeldung
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        ohne Zahlen kann man das natürlich überhaupt nicht einschätzen.

        Wenn ich die Gewinne mit den angebenen Verlusten verrechne erhalte ich genau den gleichen Wert wie in der Zeile Ausländische Kapitalerträge angegeben.
        Dann hast du vermutlich unzulässigerweise die Zeile 24 mit eingerechnet.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Hi Leute,

          es scheint wirklich mit der neuen Gesetzgebung zusammenzuhängen die ja bald eh wieder vom Tisch sein wird aber nungut hier ein paar Zahlen:

          Ursprünglich:
          Z.19: -42824
          Z.20:248
          Z.21:14217
          Z.22:36
          Z.23:992
          Z.24:56261

          Wenn man rechnet 248 +14217-36-992-56261 = Z.19 (-42824)

          Wahrscheinlich korrekt nach alter Gesetzgebung.

          Ich soll jetzt die Derivateverluste aus dem Saldo von Z.19 rausrechnen?

          Z.19 wäre dann ohne Z.24 : + 13437

          Ist das so korrekt nach der neuen Gesetzgebung?

          Elster zieht dann aber trotzdem die maximalen 20k Derivateverluste von den Gewinnen ab?

          Der Rest rollt sich ins nächste Jahr?

          Wie kann ich in elster diesen Hinweis machen das das nur vorläufig ist wegen dem zu erwartenden Urteil damit ich dann wenn dieses Grundrechtsverletztende Gesetz gekippt wurde nach der alten Geetzgebung besteuert werde?

          (Wie soll man denn mit 20k max. Verlust sein Portfolio hedgen wenn nötig ? lol
          In der Schweiz kann man das z.B jederzeit und es wird steuerlich überhaupt nichts ausgelöst bei einem Hedge.)

          Kommentar


            #6
            Ergänzende Angaben zur Steuererklärung kannst Du auf Seite 8 des Hauptvordrucks machen.

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              Ich soll jetzt die Derivateverluste aus dem Saldo von Z.19 rausrechnen?
              Natürlich. Oder besser: gar nicht reinrechnen.
              Außerdem ist Zeile 19 nicht unbedingt die Zusammenfassung von 20 bis 23, da fehlen die sonstigen Gewinne.

              Elster zieht dann aber trotzdem die maximalen 20k Derivateverluste von den Gewinnen ab?
              Nein, nur 14.217, der Rest wird vorgetragen.
              Terminverluste sind nämlich nur mit Termingewinnen verrechenbar, genauso wie Aktienverluste. Und das könnte auch so bleiben, denn verfassungswidrig ist das wahrscheinlich nicht.

              Wie kann ich in elster diesen Hinweis machen das das nur vorläufig ist wegen dem zu erwartenden Urteil damit ich dann wenn dieses Grundrechtsverletztende Gesetz gekippt wurde nach der alten Geetzgebung besteuert werde?
              Ein Hinweis vorher wird wahrscheinlich nichts bringen.
              Du musst später gegen den Bescheid Einspruch einlegen, und ein Ruhen des Verfahrens bis zu einer endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts beantragen.
              Oder die Bescheide sind sowieso vorläufig, das steht dann in den Erläuterungen (imho ist jetzt der Zeitpunkt, ab dem das automatisch erfolgen sollte).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Und das könnte auch so bleiben, denn verfassungswidrig ist das wahrscheinlich nicht.
                Das sieht der BFH aber wohl anders. https://www.bundesfinanzhof.de/de/en...STRE202410113/
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  Das sieht der BFH aber wohl anders.
                  Das Urteil war mir natürlich bekannt.

                  Trotzdem denke ich, dass ich mit dem von dir zitierten richtig liege. Denn in dem Verfahren wird es imho am Ende nicht um die Verrechnung von Terminverlusten mit anderen Gewinnen gehen, sondern nur um die Beschränkung auf 20.000 Euro [für den Kläger dort würde das übrigens auch reichen, denn er hatte mehr Gewinne als Verluste].

                  Die 20.000 sind klar verfassungswidrig, das ist in der Fachwelt ziemlich unbestritten, schon von Anfang an.

                  Das aber bestimmte Erträge nur mit sich selber ausgeglichen werden dürfen gibt es bei einigen anderen Erträgen auch (z.B. Verluste aus Kapitalanlagen, und spezieller Aktienverluste, oder Spekulationsverluste).
                  Würde sich die Ansicht, dass es gar keine Verrechnungsbeschränkungen geben darf durchsetzen, dann könnte man in Zukunft auch seine Aktienverluste mit dem Lohn ausgleichen. Und die ungeliebten Altverluste die ja mittlerweile zu Spekulationsverlusten mutiert sind würden praktisch auch wieder richtig aufleben. Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.

                  Folglich dürfte es so sein, dass man auch nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts nur maximal so viel Verlust anrechnen kann wie man auch Gewinn erzielt hat (und da hatte der Fragesteller eben nur 14.217 Euro).

                  Stefan
                  Zuletzt geändert von reckoner; 06.07.2024, 20:37.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Würde sich die Ansicht, dass es gar keine Verrechnungsbeschränkungen geben darf durchsetzen, ...
                    Die Ansicht wird sich so nicht durchsetzen, davon gehe ich ebenfalls aus. Die jetzige Verrechnungsbeschränkung bei den Verlusten aus Aktienverkäufen

                    ist m. E. sachlich aber auch nicht gerechtfertigt. Innerhalb der Kapitalerträge sollte es keine Beschränkungen geben.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      ja, da stimme ich dir zu.
                      Insbesondere weil Aktienverluste damit nicht mit Dividendenzahlungen verrechnet werden können (und die Dividenden sind ja manchmal die Ursache für den Kursverlust).
                      Und auch bei Termingeschäften kann man argumentieren, dass man die nur zum hedgen der Aktienpositionen getätigt hat (der Fragesteller hat ja schon so argumentiert).

                      Aber ich glaub' nicht dran, dass sich da etwas Grundlegendes ändert.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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