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    Pauschalen EÜR

    Hallo,

    als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an einer Hochschule habe ich nur wenige Betriebsausgaben und deshalb in Zeile 23 (Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen) die Pauschale von 900 Euro eingetragen (25% der Einnahmen wäre mehr gewesen).
    Außerdem habe ich in Zeile 75 (Abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG) die - ausgeschöpfte - Übungsleiterpauschale von 3000 Euro eingetragen.

    Muss ich jetzt in Zeile 78 (Abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG) doch noch konkrete Betriebsausgaben zusammenrechnen, die mit 3000 Euro des Honorars korrelieren? Auch wenn ich "dort" in Elster nur die Pauschale angegeben habe (Zeile 23)?

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Jörg



    #2
    Meiner Meinung nach geht nur eins, die Betriebsausgabenpauschale oder die Übungsleiterpauschale.

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      #3
      Vielen Dank Ihnen!

      Ah, ok, wusste ich nicht. Elster hat beides akzeptiert und abgezogen.

      Aber muss ich dann trotzdem Betriebsausgaben aufschlüsseln, auch wenn sie unter der Übungsleiterpauschale bleiben? Das heißt, falls ich die BA-Pauschale nehme, kann ich mir das Kleinklein sparen, aber falls ich die ÜLP nehme, muss ich das Kleinzeugs einzeln aufschlüsseln? Oder nur das, was die ÜLP betrifft?

      Edit: Oder kann ich auch einfach Betriebsausgaben 0 ansetzen und dann die Übungsleiterpauschale ohne Zeile 78?
      Zuletzt geändert von boanjerkes; 06.07.2024, 12:23.

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        #4
        Bei Anwendung einer Pauschale ist der Abzug der tatsächlichen Betriebsausgaben ausgeschlossen.

        Zitat von boanjerkes Beitrag anzeigen
        Oder kann ich auch einfach Betriebsausgaben 0 ansetzen und dann die Übungsleiterpauschale ohne Zeile 78?
        Das sollte meiner Meinung nach richtig sein. Noch richtiger: nicht Null, sondern nichts.

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          #5
          Elster hatte sich beschwert, dass bei den Betriebsausgaben nichts eingetragen war und wollte in irgendeiner Zeile eine "0" stehen haben. Soweit, so gut.

          Leider beschwert sich Elster jetzt aber bei Zeile 106 (Entnahmen - da man dort alle Betriebseinnahmen eintragen soll, falls kein gesondertes Betriebskonto, habe ich da den Gesamtbetrag eingetragen, ohne Abzug der ÜL-Pauschale) bzw. (wahrscheinlicher) bei Zeile 107 (Einlagen - dort sind alle Betriebsausgaben einzutragen).

          In Zeile 107 hatte ich nichts eingetragen, das wurde nicht akzeptiert.

          Würde ich da dann das eingeben, was ich auf der entsprechenden Betriebsausgabenseite angegeben habe bzw. die unten auf der Seite stehende Summe? Also bei mir jetzt 0, aber wenn ich zB nicht die Übungsleiterpauschale nehmen würde, sondern die Betriebskostenpauschale, dann diesen Betrag (oder eben die konkrete Summe)?

          Oder gebe ich hier die Übungsleiterpauschale an, weil sie die Betriebskostenpauschale "ersetzt" in meinem Fall?

          Ich vermute, der vorletzte Absatz ist korrekt, aber ich wollte nochmal nachfragen.

          Liebe Grüße
          Jörg

          PS: Ich möchte mich nochmal von Herzen bei allen bedanken, die ihre Zeit und Kenntnisse hier Greenhorns wie mir schenken und Fragen beantworten

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            #6
            In Deinem Fall schadet es nicht, bei Entnahmen und Einlagen jeweils eine Null einzutragen.

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