Hallo,
als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an einer Hochschule habe ich nur wenige Betriebsausgaben und deshalb in Zeile 23 (Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen) die Pauschale von 900 Euro eingetragen (25% der Einnahmen wäre mehr gewesen).
Außerdem habe ich in Zeile 75 (Abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG) die - ausgeschöpfte - Übungsleiterpauschale von 3000 Euro eingetragen.
Muss ich jetzt in Zeile 78 (Abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG) doch noch konkrete Betriebsausgaben zusammenrechnen, die mit 3000 Euro des Honorars korrelieren? Auch wenn ich "dort" in Elster nur die Pauschale angegeben habe (Zeile 23)?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Jörg
als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an einer Hochschule habe ich nur wenige Betriebsausgaben und deshalb in Zeile 23 (Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen) die Pauschale von 900 Euro eingetragen (25% der Einnahmen wäre mehr gewesen).
Außerdem habe ich in Zeile 75 (Abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG) die - ausgeschöpfte - Übungsleiterpauschale von 3000 Euro eingetragen.
Muss ich jetzt in Zeile 78 (Abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG) doch noch konkrete Betriebsausgaben zusammenrechnen, die mit 3000 Euro des Honorars korrelieren? Auch wenn ich "dort" in Elster nur die Pauschale angegeben habe (Zeile 23)?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Jörg
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