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ESt Anlage G: Gewerbesteuer des Vor-Vorjahres angeben

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    ESt Anlage G: Gewerbesteuer des Vor-Vorjahres angeben

    Guten Tag,

    für unsere GbR kam erst Anfang 2024 der Gewerbesteuerbescheid für 2022. In meiner privaten Steuererklärung möchte ich diese Steuer nun geltend machen. In Elster Online kann ich allerdings in Anlage G unter "Angaben zur Gewerbesteuer / zum Gewerbesteuer-Messbetrag einzelner Betriebe" nur die Gewerbesteuer für das Jahr 2023 hinterlegen. Weiß hier jemand Rat?

    Besten Dank,
    Carl

    #2
    Ist ja auch korrekt. Das Finanzamt wird Deinen Einkommensteuerbescheid 2022 von Amts wegen ändern, die Gewerbesteuer 2022 hat in der Einkommensteuererklärung 2023 nichts zu suchen und wird daher dort auch nicht abgefragt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo Picard777, vielen Dank für die Antwort!

      Dann kann man sich die Angaben unter "Angaben zur Gewerbesteuer / zum Gewerbesteuer-Messbetrag einzelner Betriebe" eigentlich generell sparen?!

      Kommentar


        #4
        Nein. Dein Einkommensteuerfinanzamt ist zwar an den Grundlagenbescheid (Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte) der GbR gebunden. Aber Du weist ja nicht, wann der Grundlagenbescheid erlassen wird, ggf. Jahre später. Du hast in Deiner Einkommensteuererklärung die dort abgefragten Angaben -notfalls geschätzt- zu machen und gerade bei der Gewerbesteuer "möchtest" Du das ja auch, damit das Finanzamt, solange es den Grundlagenbescheid noch nicht hat bzw. wenn es den hat, aber keinen Fehler machen soll, die Steuerermäßigung aus der Gewerbesteuer bei Deiner Einkommensteuer auch berücksichtigt :-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Ah, das bringt doch Licht ins Dunkel! Vielen Dank nochmals für die Ausführungen!

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