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ESt Anlage G: Gewerbesteuer des Vor-Vorjahres angeben

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    ESt Anlage G: Gewerbesteuer des Vor-Vorjahres angeben

    Guten Tag,

    für unsere GbR kam erst Anfang 2024 der Gewerbesteuerbescheid für 2022. In meiner privaten Steuererklärung möchte ich diese Steuer nun geltend machen. In Elster Online kann ich allerdings in Anlage G unter "Angaben zur Gewerbesteuer / zum Gewerbesteuer-Messbetrag einzelner Betriebe" nur die Gewerbesteuer für das Jahr 2023 hinterlegen. Weiß hier jemand Rat?

    Besten Dank,
    Carl

    #2
    Ist ja auch korrekt. Das Finanzamt wird Deinen Einkommensteuerbescheid 2022 von Amts wegen ändern, die Gewerbesteuer 2022 hat in der Einkommensteuererklärung 2023 nichts zu suchen und wird daher dort auch nicht abgefragt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo Picard777, vielen Dank für die Antwort!

      Dann kann man sich die Angaben unter "Angaben zur Gewerbesteuer / zum Gewerbesteuer-Messbetrag einzelner Betriebe" eigentlich generell sparen?!

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        #4
        Nein. Dein Einkommensteuerfinanzamt ist zwar an den Grundlagenbescheid (Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte) der GbR gebunden. Aber Du weist ja nicht, wann der Grundlagenbescheid erlassen wird, ggf. Jahre später. Du hast in Deiner Einkommensteuererklärung die dort abgefragten Angaben -notfalls geschätzt- zu machen und gerade bei der Gewerbesteuer "möchtest" Du das ja auch, damit das Finanzamt, solange es den Grundlagenbescheid noch nicht hat bzw. wenn es den hat, aber keinen Fehler machen soll, die Steuerermäßigung aus der Gewerbesteuer bei Deiner Einkommensteuer auch berücksichtigt :-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Ah, das bringt doch Licht ins Dunkel! Vielen Dank nochmals für die Ausführungen!

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            #6
            Hallo allerseits,

            ich hänge mich mal hier an den Thread, da ich über Google darauf gestossen bin, und dieser auch größtenteils meine Fragen beantwortet (denke ich, paar Unklarheiten verbleiben noch).

            Nun zum Sachverhalt:

            Ich bin Einzelunternehmer und habe im November 2023 meinen Einkommenssteuerbescheid vom FA meines Wohnsitzes für 2022 erhalten. Im März 2024 kam dann von Finanzamt des Geschäfssitzes die Festsetzung der Gewerbesteuer-Messbetrages sowie kurze Zeit später der Gewerbesteuerbescheid der Kommune. Normalerweise hat dies in den Jahren zuvor auch immer einen neuen Einkommenssteuerbescheid ausgelöst ohne das ich noch weiter tätig werden musste - das ist wohl mit von Amts wegen im Post 2 gemeint.

            Dieses Jahr warte ich immer noch auf einen um die anrechenbare Gewerbesteuer gekürzten EkSt-Bescheid. Zwischenzeitlich habe ich mal telefonisch nachgehakt. Beim FA meines Wohnsitzes wusste man mit meiner Nachfrage nicht anzufangen, die Dame war ziemlich irritiert was ich denn überhaupt will. Also mal beim FA des Geschäfssitzes angerufen, da war der Bearbeiterin sofort klar um was es mir geht und sie meinte sie übermittelt nochmal alle Daten ans FA des Wohnsitzes, dann sollte zügig ein neuer EkSt-Bescheid erlassen werden. Nun, das ist schon wiederrum fast zwei Monate her und es hat sich immer noch nichts getan.

            Kann dies wirklich so lange dauern oder hat das Geschäftssitz-FA hier wieder geschlampt und immer noch nichts übermittelt? Würde hier jetzt nochmal ans Wohnsitz-FA einen Brief schreiben und Kopie des Bescheides über die Gewerbesteuer und den Gewerbesteuermessbetrag anhängen.

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Nein. Dein Einkommensteuerfinanzamt ist zwar an den Grundlagenbescheid (Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte) der GbR gebunden. Aber Du weist ja nicht, wann der Grundlagenbescheid erlassen wird, ggf. Jahre später. Du hast in Deiner Einkommensteuererklärung die dort abgefragten Angaben -notfalls geschätzt- zu machen und gerade bei der Gewerbesteuer "möchtest" Du das ja auch, damit das Finanzamt, solange es den Grundlagenbescheid noch nicht hat bzw. wenn es den hat, aber keinen Fehler machen soll, die Steuerermäßigung aus der Gewerbesteuer bei Deiner Einkommensteuer auch berücksichtigt :-)
            Dann liegt der Fehler wohl auch bei mir, da ich in der EkSt-Erklärung keine Angaben zur Gewerbesteuer gemacht habe. Dachte eigentlich, dass läuft so korrekt ab, man zahlt erstmal die Einkommenssteuer und bekommt diese dann erstattet, wenn der Gewerbesteuerbescheid kommt, und so auch diese erst fällig wird.

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              #7
              Hallo Piw,
              hattest du in der Anlage G (ein Bestandtteil der Einkommensteuererklärung) die "Zusätzlichen Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG" ausgefüllt? (Gewerbesteuer-Messbetrag Gewerbesteuer, beides selbst berechnet.)

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                #8
                ... die "Zusätzlichen Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG" ausgefüllt?
                Hat er wohl nicht, er schreibt doch selbst:

                Dann liegt der Fehler wohl auch bei mir, da ich in der EkSt-Erklärung keine Angaben zur Gewerbesteuer gemacht habe.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Das Geschäftssitz-Finanzamt übermittelt nicht den Gewerbesteuer-Messbetrag und die Höhe der Gewerbesteuer einfach so. Vielmehr -ich wundere mich, dass Du dazu nichts sagst- gibst Du dort eine Feststellungserklärung ab und das Geschäftssitz-Finanzamt erlässt dann einen Bescheid über die gesonderte Gewinnfeststellung, in dem der Gewinn, der Messbetrag und die Gewerbesteuer festgestellt werden. Über diesen Bescheid wird das Wohnsitz-Finanzamt informiert, so dass dieses dann -soweit erforderlich- den Einkommensteuerbescheid anpasst.

                  Hast du beim Geschäftssitz-Finanzamt die Feststellungserklärung eingereicht ? Falls nein: Weshalb nicht ? Falls ja: Hat das Finanzamt den Feststellungsbescheid erlassen ? Steht da -auch- der Messbetrag und die Gewerbesteuer drinnen ? Von wann ist der Bescheid ?
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                    #10
                    Tatsächlich wollte ich die Festellungserklärungen noch erwähnen, hatte es aber dann in meinem Post vergessen.

                    Also am 01.10.2023 wurden folgende Erklärungen abgegeben:

                    1x Einkommenssteuer an FA BS (Wohnsitz)
                    2x Gewerbesteuer an FA GG (Geschäftssitz, habe auch zwei Gewerbe dort)
                    2x Gesonderte Festellung der Einkünfte an FA GG
                    1x Umsatz an FA GG

                    Fehlt hier was? Dann käme aber eigentlich auch binnen Tagen eine Erinnerung.

                    EkST-Bescheid kam November vom FA BS
                    Bescheid über den Gewerbesteuer-Messbetrag im Dezember vom FA GG
                    Bescheid über die Gewerbesteuer und Zahlungsaufforderung von der Kommune im Februar

                    Hätte es noch zwei Bescheide über die gesonderte Feststellung der Einkünfte geben müssen, die dann den neuen Einkommenssteuerbescheid auslösen? Habe solche, meiner Erinnerung nach, aber noch nie bekommen, sondern immer nur über den Messbetrag und Gewerbesteuer. Aber wenn es daran liegt, dann weiß ich ja wo ich nachhaken muss.

                    Danke für alle Antworten!

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                      #11
                      Ja, hätte es.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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