Hallo,
ich bin seit letztem Jahr Einzelunternehmer/Kleinunternehmer und bin mir unsicher, wo ich die Einnahmen von Google Adsense(Google Ireland Limited)(EU-Ausland), eintragen soll.
Bei der EÜR habe ich sie derzeit bei Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer[Zeile 11] und Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie ...[Zeile 12] eingetragen.
Ist von Kleinunternehmern nur Zeile 11 und 12 auszufüllen oder muss ich diese eventuell doch nur bei Zeile 15 eintragen Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder ... oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.
image.png
Wenn man sich ein EÜR-Formular ansieht, steht dort am Ende von Zeile 12 "(weiter ab Zeile 17)", bedeutet dies, dass die Zeilen 13 bis 16 nicht von Kleinunternehmern auszufüllen sind?
ich bin seit letztem Jahr Einzelunternehmer/Kleinunternehmer und bin mir unsicher, wo ich die Einnahmen von Google Adsense(Google Ireland Limited)(EU-Ausland), eintragen soll.
Bei der EÜR habe ich sie derzeit bei Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer[Zeile 11] und Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie ...[Zeile 12] eingetragen.
Ist von Kleinunternehmern nur Zeile 11 und 12 auszufüllen oder muss ich diese eventuell doch nur bei Zeile 15 eintragen Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder ... oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.
image.png
Wenn man sich ein EÜR-Formular ansieht, steht dort am Ende von Zeile 12 "(weiter ab Zeile 17)", bedeutet dies, dass die Zeilen 13 bis 16 nicht von Kleinunternehmern auszufüllen sind?
Kommentar