Liebes Forum,
durch Heirat war unser Kleinkind nicht mehr kostenlos über die Krankenkasse meiner Frau mitversichert. Die Krankenkasse hat nach Info unsererseits die dafür vorgesehenen Beiträge nach einigen Monaten nachgefordert, so dass diese damit nicht in dem Jahr bezahlt wurden, in dem sie entstanden sind, sondern später. Also z.B.: Beiträge für Sept.-Dez. 2022 wurden im Februar 2023 gezahlt.
Müssen diese Beiträge dann bei "Aufwendungen von mir / uns als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir / uns getragen" in die 2023-Erklärung oder in die 2022-Erklärung?
Viele Grüße
durch Heirat war unser Kleinkind nicht mehr kostenlos über die Krankenkasse meiner Frau mitversichert. Die Krankenkasse hat nach Info unsererseits die dafür vorgesehenen Beiträge nach einigen Monaten nachgefordert, so dass diese damit nicht in dem Jahr bezahlt wurden, in dem sie entstanden sind, sondern später. Also z.B.: Beiträge für Sept.-Dez. 2022 wurden im Februar 2023 gezahlt.
Müssen diese Beiträge dann bei "Aufwendungen von mir / uns als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir / uns getragen" in die 2023-Erklärung oder in die 2022-Erklärung?
Viele Grüße
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