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Anlage Kind - Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung

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    Anlage Kind - Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung

    Liebes Forum,

    durch Heirat war unser Kleinkind nicht mehr kostenlos über die Krankenkasse meiner Frau mitversichert. Die Krankenkasse hat nach Info unsererseits die dafür vorgesehenen Beiträge nach einigen Monaten nachgefordert, so dass diese damit nicht in dem Jahr bezahlt wurden, in dem sie entstanden sind, sondern später. Also z.B.: Beiträge für Sept.-Dez. 2022 wurden im Februar 2023 gezahlt.

    Müssen diese Beiträge dann bei "Aufwendungen von mir / uns als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir / uns getragen" in die 2023-Erklärung oder in die 2022-Erklärung?

    Viele Grüße

    #2
    Es gilt das Abflussprinzip, die Beiträge gehören in die Erklärung für 2023.

    Bei Kindergeldanspruch gehören sie in die Anlage Kind, häufig ist das Kind selbst Versicherungsnehmer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke!

      Kindergeldanspruch besteht. Ich bin nach späterem Wechsel des Kindes in die Privatversicherung selbst Versicherungsnehmer, aber für die besprochene Zeit bzw. die Krankenkasse meiner Frau muss ich das noch mal klären.

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