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Behinderten-Pauschbetrag rückwirkend - wie lange?

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    #16
    Also ich denke ich habe ein Fehler gemacht.
    ich habe in der Steuerberechnung von Elster geschaut und dort steht nun, dass ich 1321€ nachzahlen soll?!
    Eigentlich wollte ich ja 1.140€ Steuerbegünstigung erhalten.
    ich verstehe das irgendwie nicht. Wie kann sowas sein?

    Stimmt es, dass ich soviel nachzahlen soll, oder hab ich es falsch erlesen?

    ++++++++++++++++++++++++++++++++
    Berechnung
    für 2023 über
    Einkommensteuer und
    Solidaritätszuschlag
    +-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+
    | | | | |
    | | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
    | | | zuschlag | |
    | | € | € | € |
    +-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+
    | Festgesetzt werden | 4.176,00 | 0,00 | |
    | Abzug vom Lohn | -2.855,00 | | |
    | verbleibende Beträge | 1.321,00 | 0,00 | 1.321,00 |
    +-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+
    B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g e n
    Berechnung des zu versteuernden Einkommens
    Insgesamt
    € €
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.600
    ab
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.230
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.370. . . . . . . . . . . . . . 29.370
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . 29.370. . . . . . . . . . . . . . 29.370
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.370
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . 0
    mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
    außergewöhnliche Belastungen
    ab
    Grad der Behinderung 50
    Behinderten-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.140
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.194
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach
    dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.194. . . . . . . . . . . . . . . 4.176
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.176
    Berechnung des Solidaritätszuschlags

    Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.176
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.176
    Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
    festzusetzender Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
    Steuerbelastung
    Ihre Einkommensteuerbelastung ( 4.176,00 €) bezogen auf das
    zu versteuernde Einkommen ( 28.194 €) beträgt 14,81 %.
    Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
    Gesamtbetrag der Einkünfte ( 29.370 €) um abziehbare Aufwendungen
    (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 1.176 € gemindert.

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      #17
      Tja, sieht nach dem Klassiker aus. Keine Beiträge zur Sozialversicherung, Anlage Vorsorgeaufwand fehlt anscheinend.

      Den Abruf von Bescheinigungen zu nutzen war keine Option?

      Kommentar


        #18
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Tja, sieht nach dem Klassiker aus. Keine Beiträge zur Sozialversicherung, Anlage Vorsorgeaufwand fehlt anscheinend.

        Den Abruf von Bescheinigungen zu nutzen war keine Option?
        Was meinst du mit Abruf von Bescheinigungen?

        Ich habe die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
        Und bei mir gibt es keine Option namens Vorsorgeaufwand bei Elster

        Kommentar


          #19
          Zitat von Jabers Beitrag anzeigen
          Und bei mir gibt es keine Option namens Vorsorgeaufwand bei Elster
          Was ich bezweifle!

          https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

          Kommentar


            #20
            Ach Mensch.. das war wohl mein Fehler.

            Ich hab nochmal geguckt. Ich weiss nicht wieso, aber beim Formular was ich abgeschickt habe, fehlen die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung

            Gibt es eine Möglichkeit das nachzureichen?
            ich meine, das Finanzamt hat sowieso noch gar keine Belege zu meinen Angaben erhalten (da keine Steuernummer und ich warten muss bis sie diese anfordern)
            Auf dem Beleg der Lohnsteuerbescheinigung würden sie ja diese Beiträge sehen, oder?

            Kommentar


              #21
              Ich habe die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
              Du meinst abgetippt ! In der Lohnsteuerbescheinigung stehen auch die Vorsorgeaufwendungen für die Anlage Vorsorgeaufwand.

              Diese Anlage hast du aber nicht ausgefüllt und scheinbar auch nicht beigefügt.

              Was meinst du mit Abruf von Bescheinigungen?
              Damit ist der Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER gemeint. Der lässt sich bei geöffnetem Entwurf über den Button mit den 3 Punkten

              links unten starten.

              Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #22
                Gibt es eine Möglichkeit das nachzureichen?
                Du musst die ergänzte Erklärung erneut übermitteln, eine einzelne Anlage kann man mit Mein ELSTER nicht nachreichen.

                Normalerweise ergänzt das Finanzamt zwar die Sozialversicherungsbeiträge, aber ohne erneute Übermittlung stimmt deine Steuerberechnung nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Du musst die ergänzte Erklärung erneut übermitteln, eine einzelne Anlage kann man mit Mein ELSTER nicht nachreichen.

                  Normalerweise ergänzt das Finanzamt zwar die Sozialversicherungsbeiträge, aber ohne erneute Übermittlung stimmt deine Steuerberechnung nicht.
                  Also eine neue Einkommenssteuererklärung übermitteln?

                  Kommentar


                    #24
                    Oder geht es auch, wenn ich per "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" diese Daten mitteile?
                    Die Daten liegen dem Finanzamt vor. Du kannst natürlich erklären, dass du vergessen hast, sie einzutragen.

                    Wann hast du denn die Erklärung übermittelt ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Die Daten liegen dem Finanzamt vor. Du kannst natürlich erklären, dass du vergessen hast, sie einzutragen.

                      Wann hast du denn die Erklärung übermittelt ?
                      Ich habe es am 12.07.2024 übermittelt.

                      Ich werde sie wohl per Kontaktformular(via Elster) kontaktieren und fragen ob sie diese Werte noch ergänzen können.
                      Zuletzt geändert von Jabers; 02.08.2024, 15:46.

                      Kommentar


                        #26
                        Ich werde sie wohl per Kontaktformular(via Elster) kontaktieren und fragen ob sie diese Werte noch ergänzen können.
                        Das ist eine Möglichkeit. Wenn man in deinem Bundesland die Sachbearbeiter direkt anrufen kann, würde ich anrufen und fragen,

                        ob mit der Bearbeitung bereits begonnen wurde. Wenn nicht, würde ich die ergänzte Erklärung erneut übermitteln.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Auf jeden Fall vielen Dank euch allen!
                          Ich werde schreiben und später auch anrufen, sobald dies möglich ist.

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                            #28
                            Habe dort nun angerufen. Laut dem Herren soll ich einfach eine neue (und korrekte) Einkommenssteuererklärung übermitteln, dass wird dann wie ein Antrag auf Änderung gewertet.
                            Wusste nicht, dass es so einfach und unkompliziert möglich ist.

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                              #29

                              eine Frage: Gilt im Falle eines Schwerbehinderten-Bescheides nicht die Einschränkung des § 171 Abs. 10 Satz 3 AO ?

                              Antwort: wie "Beamtenschweiß" und H 33 b EStH unter "Allgemeines"

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