Steuerpflichtige Erwerbe aus Nicht EU Land

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  • Gast

    #1

    Steuerpflichtige Erwerbe aus Nicht EU Land

    Hallo,

    ich bin Kleinunternehmer (i.S.d. § 19 UStG) und besitze eine Umsatzsteuer-Nr. .

    Habe Waren in Österreich und Polen gekauft, wo ich keine Steuern gezahlt habe.

    Die Daten trage ich bei der USt bei Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG) unter 6 - E. Innergemeinschaftliche Erwerbe bei Feld 51 ein.

    Das klappt auch.

    Habe allerdings auch was in China gekauft.

    Wo trage ich das ein?






  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Für die Erwerbe aus China musst Du die Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll bezahlen.

    Kommentar

    • mhanft
      Erfahrener Benutzer
      • 07.01.2006
      • 1695

      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Für die Erwerbe aus China musst Du die Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll bezahlen.
      ...für die es ein Extra-Feld in der USt-Voranmeldung (und -Erklärung) gibt.

      Und falls das Paket durch den Zoll durchrutscht und man gar keine Einfuhr-USt zahlen musste, freut man sich und trägt es gar nicht in der USt-Voranmeldung/-Erklärung ein

      Kommentar

      • Gast

        #4
        Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Eine USt-Voranmeldung tätige ich nicht. Ob das so richtig ist, obwohl ich ein Kleinunternehmer bin, kann ich leider nicht sagen

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
          ...für die es ein Extra-Feld in der USt-Voranmeldung (und -Erklärung) gibt.
          ... das aber von Kleinunternehmern nicht ausgefüllt werden sollte

          Kommentar

          • mhanft
            Erfahrener Benutzer
            • 07.01.2006
            • 1695

            #6
            Ah, richtig - den Kleinunternehmer hatte ich im Ursprungsposting doch glatt überlesen, sorry.

            (vielleicht weil mich mein damaliger Steuerberater gleich bei der Gründung meines Unternehmens 1986 als "Großunternehmer" einsortiert hat)

            Kommentar

            • wingwolf
              Neuer Benutzer
              • 28.07.2024
              • 1

              #7
              Wo trage ich bei der EUR den Verkauf - Einnahmen in die Schweiz ein

              Kommentar

              • mhanft
                Erfahrener Benutzer
                • 07.01.2006
                • 1695

                #8
                Normalerweise hier:

                elster251.png

                Als Kleinunternehmer vermutlich in beide Zeilen hier:

                elster252.png

                (Das ist das Formular aus 2019, hab auf die Schnelle grad nix neueres da, aber die Bezeichnungen sollten immer noch so lauten.)

                Kommentar

                • mhanft
                  Erfahrener Benutzer
                  • 07.01.2006
                  • 1695

                  #9
                  Ah, ja, 2023 lautet das immer noch genauso:

                  elster253.png

                  "nicht steuerbar" ist das Zauberwort für Umsätze in der Schweiz.

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                  • Gast

                    #10
                    Hallo,

                    "Wo trage ich bei der EUR den Verkauf - Einnahmen in die Schweiz ein" stammt nicht von mir, die Frage wurde da einfach eingestellt

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                    • Hilfsprofi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 04.11.2021
                      • 519

                      #11
                      Gut beobachtet.

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                      • Gast

                        #12
                        Wollte es nur mitteilen, weil man sonst nur völlig unnötig verwirrt wird. Hat ja mit meiner Frage nichts zu tun.

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