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Steuerpflichtige Erwerbe aus Nicht EU Land

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    Steuerpflichtige Erwerbe aus Nicht EU Land

    Hallo,

    ich bin Kleinunternehmer (i.S.d. § 19 UStG) und besitze eine Umsatzsteuer-Nr. .

    Habe Waren in Österreich und Polen gekauft, wo ich keine Steuern gezahlt habe.

    Die Daten trage ich bei der USt bei Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG) unter 6 - E. Innergemeinschaftliche Erwerbe bei Feld 51 ein.

    Das klappt auch.

    Habe allerdings auch was in China gekauft.

    Wo trage ich das ein?







    #2
    Für die Erwerbe aus China musst Du die Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll bezahlen.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Für die Erwerbe aus China musst Du die Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll bezahlen.
      ...für die es ein Extra-Feld in der USt-Voranmeldung (und -Erklärung) gibt.

      Und falls das Paket durch den Zoll durchrutscht und man gar keine Einfuhr-USt zahlen musste, freut man sich und trägt es gar nicht in der USt-Voranmeldung/-Erklärung ein

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        #4
        Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Eine USt-Voranmeldung tätige ich nicht. Ob das so richtig ist, obwohl ich ein Kleinunternehmer bin, kann ich leider nicht sagen

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          #5
          Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
          ...für die es ein Extra-Feld in der USt-Voranmeldung (und -Erklärung) gibt.
          ... das aber von Kleinunternehmern nicht ausgefüllt werden sollte

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            #6
            Ah, richtig - den Kleinunternehmer hatte ich im Ursprungsposting doch glatt überlesen, sorry.

            (vielleicht weil mich mein damaliger Steuerberater gleich bei der Gründung meines Unternehmens 1986 als "Großunternehmer" einsortiert hat)

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              #7
              Wo trage ich bei der EUR den Verkauf - Einnahmen in die Schweiz ein

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                #8
                Normalerweise hier:

                elster251.png

                Als Kleinunternehmer vermutlich in beide Zeilen hier:

                elster252.png

                (Das ist das Formular aus 2019, hab auf die Schnelle grad nix neueres da, aber die Bezeichnungen sollten immer noch so lauten.)

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                  #9
                  Ah, ja, 2023 lautet das immer noch genauso:

                  elster253.png

                  "nicht steuerbar" ist das Zauberwort für Umsätze in der Schweiz.

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                    #10
                    Hallo,

                    "Wo trage ich bei der EUR den Verkauf - Einnahmen in die Schweiz ein" stammt nicht von mir, die Frage wurde da einfach eingestellt

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                      #11
                      Gut beobachtet.

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                        #12
                        Wollte es nur mitteilen, weil man sonst nur völlig unnötig verwirrt wird. Hat ja mit meiner Frage nichts zu tun.

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