Hallo,
ich bin Kleinunternehmer (i.S.d. § 19 UStG) und besitze eine Umsatzsteuer-Nr. .
Habe Waren in Österreich und Polen gekauft, wo ich keine Steuern gezahlt habe.
Die Daten trage ich bei der USt bei Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG) unter 6 - E. Innergemeinschaftliche Erwerbe bei Feld 51 ein.
Das klappt auch.
Habe allerdings auch was in China gekauft.
Wo trage ich das ein?
ich bin Kleinunternehmer (i.S.d. § 19 UStG) und besitze eine Umsatzsteuer-Nr. .
Habe Waren in Österreich und Polen gekauft, wo ich keine Steuern gezahlt habe.
Die Daten trage ich bei der USt bei Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG) unter 6 - E. Innergemeinschaftliche Erwerbe bei Feld 51 ein.
Das klappt auch.
Habe allerdings auch was in China gekauft.
Wo trage ich das ein?
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