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Erstmalige Abgabe der Anlage V, Frage zu Nebenkosten

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    Erstmalige Abgabe der Anlage V, Frage zu Nebenkosten

    Hallo, ich muss nun zum ersten Mal eine Steuererklärung als Vermieter abgeben und hätte dazu noch ein paar Fragen.

    Vorab der Sachverhalt:

    Meine Oma hat zu ihren Lebzeiten ein Haus vermietet und dafür eine Pauschalmiete vereinbart, alle nennenwerten Nebenkosten wie Wasser, Heizöl, Schornsteinfeger usw gingen direkt auf Rechnung des Mieters und wurden auch von diesem gezahlt.

    Mit dem Tod meiner Oma wurde mir das Haus im November 2022 per Testament vermacht, vom Nachlassgericht bestimmter Alleinerbe war mein Onkel, er hat mir im Februar 2023 die Mieteinnahmen seit November 2022 überwiesen, ab März 2023 gingen die Mietzahlungen direkt an mein Konto, Notartermin mit Eigentumsübergang des Gebäudes war erst dieses Jahr.

    Für 2023 hatte ich mit dem Mieter vereinbart, dass alles wie gehabt weiterläuft und es bei der Pauschalmiete bleibt, er hat diese weiterhin entsprechend überwiesen.

    Die Stadtwerke haben allerdings anschließend darauf bestanden, dass die Abrechnung ab 2023 mit dem Vermieter zu erfolgen hat, so dass ich für die Wasser- und Abwassergebühren ab 5/2023 in Vorleistung gegangen bin. Diesen Betrag hat der Mieter dann Januar 2024 an mich überwiesen.

    Wie gebe ich diesen Fall nun korrekt in Anlage V an?

    In Zeile 7, "angeschafft am", den Tag des Notartermins eingeben, bei dem mir das Haus 5/2024 überschrieben wurde? Von Nov 22 bis Mai 24 stand mein Onkel als Eigentümer im Grundbuch.
    In Zeile 24 zumindest für 2023 "Neben- / Betriebskosten wurden nicht gesondert vereinbart" anhaken?
    In Zeile 75 die von mir gezahlten Wassergebühren als "nicht umgelegte Kosten" eingeben?

    Danke schonmal im Voraus.
    Zuletzt geändert von Michael3869; 22.07.2024, 00:58.

    #2
    Mit dem Tod meiner Oma wurde mir das Haus im November 2023 per Testament vermacht, vom Nachlassgericht bestimmter Alleinerbe war mein Onkel, er hat mir im Februar 2023 die Mieteinnahmen seit November 2022 überwiesen, ab März 2023 gingen die Mietzahlungen direkt an mein Konto, Notartermin mit Eigentumsübergang des Gebäudes war erst dieses Jahr.
    Du meintest bestimmt November 2022 statt 2023.

    In Zeile 7, "angeschafft am", den Tag des Notartermins eingeben, bei dem mir das Haus 5/2024 überschrieben wurde? Von Nov 22 bis Mai 24 stand mein Onkel als Eigentümer im Grundbuch.
    Als Anschaffungszeitpunkt vermute ich eher den, wo Besitz, Nutzen und Lasten übergegangen sind. Das könnte Nov. 2022 gewesen sein, ab dem du über den Onkel die Mieten erhalten hast.

    ​​​​​​​Die Zeilen-Nr der Anlage V ab 2023 sind mir ansonsten noch nicht vertraut. Abschließend ein Link zur Elster-Hilfe (Versuch).

    https://www.elster.de/eportal/helpGl..._10_2023#c9708
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #3
      Das könnte Nov. 2022 gewesen sein, ab dem du über den Onkel die Mieten erhalten hast.
      Sieht so aus, der Notartermin spielt nach meiner Kenntnis keine Rolle. Mit ELSTER hat das aber nichts zu tun !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke für eure Antworten.

        Zitat von timote Beitrag anzeigen

        Du meintest bestimmt November 2022 statt 2023.
        Richtig, ist schon geändert.

        Zitat von timote Beitrag anzeigen
        Als Anschaffungszeitpunkt vermute ich eher den, wo Besitz, Nutzen und Lasten übergegangen sind. Das könnte Nov. 2022 gewesen sein, ab dem du über den Onkel die Mieten erhalten hast.
        Beim Notar wurde festgehalten, dass "Besitz, Gefahr und Nutzungen sowie Verkehrssicherungspflichten" ab 1.1.2023 auf mich übergegangen sind, dann müsste das der anzugebende Zeitpunkt sein, oder?

        Zitat von timote Beitrag anzeigen
        Abschließend ein Link zur Elster-Hilfe (Versuch).

        https://www.elster.de/eportal/helpGl..._10_2023#c9708
        Dort nimmt man wiederum auf den Vertragszeitpunkt Bezug, zumindest wenn ich es jemandem übertragen hätte:

        Falls Sie das Mietobjekt veräußert oder übertragen haben, geben Sie hier bitte den Zeitpunkt des rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags (dies ist in der Regel der notarielle Kaufvertrag) oder gleichstehenden Rechtsakts an.
        Leider ein wenig undurchsichtig, diese Elster-Hilfe.

        Kommentar


          #5
          Beim Notar wurde festgehalten, dass "Besitz, Gefahr und Nutzungen sowie Verkehrssicherungspflichten" ab 1.1.2023 auf mich übergegangen sind, dann müsste das der anzugebende Zeitpunkt sein, oder?
          Welcher Anschaffungszeitpunkt der richtige oder richtigere ist, ist eine von mir nicht zu klärende rechtliche Frage (vorstehenden Satz ersetzt). Wichtig ist sicherlich , dass du die erhaltenen Mieten komplett versteuerst.

          Falls Sie das Mietobjekt veräußert oder übertragen haben, geben Sie hier bitte den Zeitpunkt des rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags (dies ist in der Regel der notarielle Kaufvertrag) oder gleichstehenden Rechtsakts an.
          An diesem Satz bin ich auch hängengeblieben. Meine Interpretation ohne Gewähr: Dieser Satz gilt nicht für dich, da du das Mietobjekt nicht veräußert hast.
          Meine Vermutung zum Sinn dieser Vorgabe: Wenn du das Objekt veräußerst/überträgst, muss der Notar dies dem Finanzamt melden. Durch die Angabe des Vertragsdatums kann das Finanzamt den Steuervorgang dann dem Vertrag zuordnen.
          Leider ein wenig undurchsichtig, diese Elster-Hilfe.
          Stimmt.
          Zuletzt geändert von timote; 22.07.2024, 12:09.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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