Hallo, ich muss nun zum ersten Mal eine Steuererklärung als Vermieter abgeben und hätte dazu noch ein paar Fragen.
Vorab der Sachverhalt:
Meine Oma hat zu ihren Lebzeiten ein Haus vermietet und dafür eine Pauschalmiete vereinbart, alle nennenwerten Nebenkosten wie Wasser, Heizöl, Schornsteinfeger usw gingen direkt auf Rechnung des Mieters und wurden auch von diesem gezahlt.
Mit dem Tod meiner Oma wurde mir das Haus im November 2022 per Testament vermacht, vom Nachlassgericht bestimmter Alleinerbe war mein Onkel, er hat mir im Februar 2023 die Mieteinnahmen seit November 2022 überwiesen, ab März 2023 gingen die Mietzahlungen direkt an mein Konto, Notartermin mit Eigentumsübergang des Gebäudes war erst dieses Jahr.
Für 2023 hatte ich mit dem Mieter vereinbart, dass alles wie gehabt weiterläuft und es bei der Pauschalmiete bleibt, er hat diese weiterhin entsprechend überwiesen.
Die Stadtwerke haben allerdings anschließend darauf bestanden, dass die Abrechnung ab 2023 mit dem Vermieter zu erfolgen hat, so dass ich für die Wasser- und Abwassergebühren ab 5/2023 in Vorleistung gegangen bin. Diesen Betrag hat der Mieter dann Januar 2024 an mich überwiesen.
Wie gebe ich diesen Fall nun korrekt in Anlage V an?
In Zeile 7, "angeschafft am", den Tag des Notartermins eingeben, bei dem mir das Haus 5/2024 überschrieben wurde? Von Nov 22 bis Mai 24 stand mein Onkel als Eigentümer im Grundbuch.
In Zeile 24 zumindest für 2023 "Neben- / Betriebskosten wurden nicht gesondert vereinbart" anhaken?
In Zeile 75 die von mir gezahlten Wassergebühren als "nicht umgelegte Kosten" eingeben?
Danke schonmal im Voraus.
Vorab der Sachverhalt:
Meine Oma hat zu ihren Lebzeiten ein Haus vermietet und dafür eine Pauschalmiete vereinbart, alle nennenwerten Nebenkosten wie Wasser, Heizöl, Schornsteinfeger usw gingen direkt auf Rechnung des Mieters und wurden auch von diesem gezahlt.
Mit dem Tod meiner Oma wurde mir das Haus im November 2022 per Testament vermacht, vom Nachlassgericht bestimmter Alleinerbe war mein Onkel, er hat mir im Februar 2023 die Mieteinnahmen seit November 2022 überwiesen, ab März 2023 gingen die Mietzahlungen direkt an mein Konto, Notartermin mit Eigentumsübergang des Gebäudes war erst dieses Jahr.
Für 2023 hatte ich mit dem Mieter vereinbart, dass alles wie gehabt weiterläuft und es bei der Pauschalmiete bleibt, er hat diese weiterhin entsprechend überwiesen.
Die Stadtwerke haben allerdings anschließend darauf bestanden, dass die Abrechnung ab 2023 mit dem Vermieter zu erfolgen hat, so dass ich für die Wasser- und Abwassergebühren ab 5/2023 in Vorleistung gegangen bin. Diesen Betrag hat der Mieter dann Januar 2024 an mich überwiesen.
Wie gebe ich diesen Fall nun korrekt in Anlage V an?
In Zeile 7, "angeschafft am", den Tag des Notartermins eingeben, bei dem mir das Haus 5/2024 überschrieben wurde? Von Nov 22 bis Mai 24 stand mein Onkel als Eigentümer im Grundbuch.
In Zeile 24 zumindest für 2023 "Neben- / Betriebskosten wurden nicht gesondert vereinbart" anhaken?
In Zeile 75 die von mir gezahlten Wassergebühren als "nicht umgelegte Kosten" eingeben?
Danke schonmal im Voraus.
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