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Wo ausländische Einkünfte (Reverse Charge Verfahren) als Kleinunternehmer angeben?

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    Wo ausländische Einkünfte (Reverse Charge Verfahren) als Kleinunternehmer angeben?

    Hey,

    ich bin neu hier, deswegen entschuldige ich mich direkt schon mal, falls ich mein Problem etwas unklar erkläre.

    Etwas Kontext: Ich übernehme gelegentlich kleine Freelance Projekte, die ich über mein Kleinunternehmen bei der Steuer angebe. Im letzten Jahr habe ich Aufträge für Kunden in Belgien und der Schweiz erledigt (keine in Deutschland). Für diese Länder gilt ja das Reverse Charge verfahren, was ich auch auf den Rechnungen angegeben habe. Nun bin ich mir unsicher, wo ich diese Einnahmen in der EÜR und der ESt angebe, da ich zuvor nie für Kunden im Ausland gearbeitet habe.

    Meine Vermutung nach online Recherche ist folgende:
    • EÜR: 3.1 Betriebseinnahmen -> Zeile 15 (Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind oder nach § 12 Abs. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 0 % unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet)
    • Est: Anlage AUS -> 8. Nach DBA steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt -> Einkünfte i. S. d. § 32b EStG
    • ESt: Anlage S -> 1 Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit

    Brauche ich Anlage AUS und S? Oder reicht in meinem Fall nur AUS? Oder ist das komplett falsch?
    Wäre toll wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, danke im Voraus!

    #2
    Die ESt-Anlage AUS ist fehl am Platz (nur für Angestellte). EÜR ist richtig, ebenso Anlage S (auch wenn ich vermite, dass es eher ein Gewerbe mit Anlage G ist).

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      #3
      danke für die schnelle Antwort!

      In der ESt wird dann aber nirgends spezifiziert, ob der Gewinn im Inland oder Ausland erbracht wurde, ist das korrekt?

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        #4
        Wenn im anderen Land keine Betriebsstätte unterhalten wird, hat das andere Land auch kein Besteuerungsrecht. Die Anlage AUS ist nicht notwendig.

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          #5
          Zitat von gina812 Beitrag anzeigen
          In der ESt wird dann aber nirgends spezifiziert, ob der Gewinn im Inland oder Ausland erbracht wurde, ist das korrekt?
          Ja, in der ESt-Erklärung steht einfach nur ein einziger Betrag in der Anlage G oder S - nämlich der Gewinn, der bei der EÜR "hinten rauskommt".

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            #6
            danke für die Hilfe!

            Anlage AUS habe ich entfernt. Ist es richtig, dass ich meine Einnahmen jetzt alle unter Betriebseinnahmen -> Zeile 15 "Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind oder nach § 12 Abs. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 0 % unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet) aufgelistet habe?

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              #7
              Ja, denke schon (denn es gibt ja auch nix anderes, was passt). So richtig viel Erfahrung habe ich mit EÜR allerdings nicht (ich bilanziere).

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