Hey,
ich bin neu hier, deswegen entschuldige ich mich direkt schon mal, falls ich mein Problem etwas unklar erkläre.
Etwas Kontext: Ich übernehme gelegentlich kleine Freelance Projekte, die ich über mein Kleinunternehmen bei der Steuer angebe. Im letzten Jahr habe ich Aufträge für Kunden in Belgien und der Schweiz erledigt (keine in Deutschland). Für diese Länder gilt ja das Reverse Charge verfahren, was ich auch auf den Rechnungen angegeben habe. Nun bin ich mir unsicher, wo ich diese Einnahmen in der EÜR und der ESt angebe, da ich zuvor nie für Kunden im Ausland gearbeitet habe.
Meine Vermutung nach online Recherche ist folgende:
Brauche ich Anlage AUS und S? Oder reicht in meinem Fall nur AUS? Oder ist das komplett falsch?
Wäre toll wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, danke im Voraus!
ich bin neu hier, deswegen entschuldige ich mich direkt schon mal, falls ich mein Problem etwas unklar erkläre.
Etwas Kontext: Ich übernehme gelegentlich kleine Freelance Projekte, die ich über mein Kleinunternehmen bei der Steuer angebe. Im letzten Jahr habe ich Aufträge für Kunden in Belgien und der Schweiz erledigt (keine in Deutschland). Für diese Länder gilt ja das Reverse Charge verfahren, was ich auch auf den Rechnungen angegeben habe. Nun bin ich mir unsicher, wo ich diese Einnahmen in der EÜR und der ESt angebe, da ich zuvor nie für Kunden im Ausland gearbeitet habe.
Meine Vermutung nach online Recherche ist folgende:
- EÜR: 3.1 Betriebseinnahmen -> Zeile 15 (Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind oder nach § 12 Abs. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 0 % unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet)
- Est: Anlage AUS -> 8. Nach DBA steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt -> Einkünfte i. S. d. § 32b EStG
- ESt: Anlage S -> 1 Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit
Brauche ich Anlage AUS und S? Oder reicht in meinem Fall nur AUS? Oder ist das komplett falsch?
Wäre toll wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, danke im Voraus!
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