Ich möchte rückwirkend für 2020 und 2021 für kapitalerträge durch Aktienhandel nacherklären zur festsetzung der Kapitalertragssteuer. Alle anderen Jahre seit 2018 liegen entweder unter der Freigrenze von damals 801€ oder sind mit Verlusten. Für diese Kapitalerträge gab es keine Steuerfestsetzung da es sich um ein Ausländisches Depot handelt (Degiro/niederlande), es erstellt keine Steuerbescheinigung nach deutschem Steuerrecht aus sondern lediglich eine Bescheinigung als Hilfe zur erstellung der Steuererklärung
Frage 1. Muss ich für die Jahre ohne Gewinne oder unterhalb der Freigrenze eine Erklärung abgeben?
Frage 2: Wie trage ich das in die Anlage KAP ein? Denn Zeile 7 bis 15 können nur ausgefüllt werden mit angaben im Feld " Betrag laut Steuerbescheinigung(en)"
Danke
Frage 1. Muss ich für die Jahre ohne Gewinne oder unterhalb der Freigrenze eine Erklärung abgeben?
Frage 2: Wie trage ich das in die Anlage KAP ein? Denn Zeile 7 bis 15 können nur ausgefüllt werden mit angaben im Feld " Betrag laut Steuerbescheinigung(en)"
Danke
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