Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung Anlage Kap rückwirkend

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung Anlage Kap rückwirkend

    Ich möchte rückwirkend für 2020 und 2021 für kapitalerträge durch Aktienhandel nacherklären zur festsetzung der Kapitalertragssteuer. Alle anderen Jahre seit 2018 liegen entweder unter der Freigrenze von damals 801€ oder sind mit Verlusten. Für diese Kapitalerträge gab es keine Steuerfestsetzung da es sich um ein Ausländisches Depot handelt (Degiro/niederlande), es erstellt keine Steuerbescheinigung nach deutschem Steuerrecht aus sondern lediglich eine Bescheinigung als Hilfe zur erstellung der Steuererklärung

    Frage 1. Muss ich für die Jahre ohne Gewinne oder unterhalb der Freigrenze eine Erklärung abgeben?

    Frage 2: Wie trage ich das in die Anlage KAP ein? Denn Zeile 7 bis 15 können nur ausgefüllt werden mit angaben im Feld " Betrag laut Steuerbescheinigung(en)"

    Danke

    #2
    Frage 1. Muss ich für die Jahre ohne Gewinne oder unterhalb der Freigrenze eine Erklärung abgeben?
    Die im Ausland erzielten Kapitalerträge müssen in der Regel erklärt werden, da sie nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben. Siehe § 32d Abs. 3 EStG:

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html

    Frage 2: Wie trage ich das in die Anlage KAP ein?
    In den Jahren ab 2020 sind ausländische Kapitalerträge ab Zeile 19 der Anlage KAP zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      ok, super vielen Dank

      d.h. lediglich Zeilen 18 bis 26 sind auszufüllen und die Zeilen 37-42 bleiben damit dann auch leer?

      Kommentar


        #4
        ... d.h. lediglich Zeilen 18 bis 26 sind auszufüllen
        Wenn du auch inländische Kapitalerträge hattest, musst du zumindest Zeile 17 ebenfalls ausfüllen.

        ... und die Zeilen 37-42 bleiben damit dann auch leer?
        Hat Degiro denn überhaupt keine Quellensteuern abgeführt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5

          Hat Degiro denn überhaupt keine Quellensteuern abgeführt ?
          [/QUOTE]

          in der bescheinigung ist nichts dergleichen zu entnehmen

          Kommentar


            #6
            Nun bekomme ich eine Fehlermeldung: "Die erklärten in- und ausländischen Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (ohne darin enthaltene Verluste) sind kleiner als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen"

            Habe alle Zahlen 1 zu 1 aus der Jahresbescheinigung übernommen. Wenn ich die Zahlen in Zeile 19 und 20 tausche passt alles aber es kommt eine zu hohe Steuerbelastung raus. Dann habe ich ein zweites formular für ein anderes jahr erstellt dort kommt dann komischweiße keine Fehlermeldung obwohl die zahl in 19 niedriger als in 20 ist, aber es wird ein zu geringe steuerbelastung ermittelt

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              Ich möchte rückwirkend für 2020 und 2021 für kapitalerträge durch Aktienhandel nacherklären
              Was meinbst du mit nacherklären? Hast du bereits eine Einkommensteuererklärung abgegeben, nur ohne die Kapitalerträge? Und wenn ja, sind die Bescheide bereits bestandskräftig?

              Frage 1. Muss ich für die Jahre ohne Gewinne oder unterhalb der Freigrenze eine Erklärung abgeben?
              Nein, musst du nicht. Bei Verlusten kann es aber sinnvoll sein - ob das möglich ist hängt von den Antworten auf meine ersten Fragen ab.

              Frage 2: Wie trage ich das in die Anlage KAP ein? Denn Zeile 7 bis 15 können nur ausgefüllt werden mit angaben im Feld " Betrag laut Steuerbescheinigung(en)"
              Zeile 19 ff., und ggf. Zeile 41.
              Und aus dem oberen Bereich ist glaube ich noch die Zeile 17 nötig (kann auch Null sein, wenn man im Inland keinerlei Kapitalerträge hatte).

              EDIT zu # 6 : Da müsstest du mal die konkreten Zahlen nennen, es gibt da ein paar Fallstricke die zu einer solchen Fehlermeldung führen können.

              Stefan
              Zuletzt geändert von reckoner; 25.07.2024, 13:29.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                Was meinbst du mit nacherklären? Hast du bereits eine Einkommensteuererklärung abgegeben, nur ohne die Kapitalerträge? Und wenn ja, sind die Bescheide bereits bestandskräftig?
                ja habe ich, allerdings damals ohne anlage kap

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  ja habe ich, allerdings damals ohne anlage kap
                  Ok. Dann bringt es nichts, Verluste nachzuerklären, das würde abgelehnt.

                  Und bei Gewinnen die noch unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben ändert es auch nichts.
                  Oder hat das Finanzamt zur Erklärung aufgefordert?

                  Über Elster geht das aber sowieso nicht, da kannst du nur ganze Erklärungen abgeben, nicht aber einzelne Anlagen nachreichen.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Hallo,


                    Und bei Gewinnen die noch unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben ändert es auch nichts.
                    Oder hat das Finanzamt zur Erklärung aufgefordert?


                    Stefan
                    ja ich wurde aufgefordert für 2020 und evtl andere jahre nachzuerklären

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,

                      das hättest du auch gleich sagen können (dein "Ich möchte" hat sich da schon etwas anders angehört).

                      Ich würde dem Finanzamt schriftlich und mit Unterschrift mitteilen, dass die Kapitalerträge insgesamt(!) und in allen Jahren unter dem Sparer-Pauschbetrag lagen (war doch so?). Dann noch die Jahresübersichten dazu packen, fertig.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        war doch so?
                        Für die Jahre 2020 und 2021 wohl nicht:

                        Ich möchte rückwirkend für 2020 und 2021 für kapitalerträge durch Aktienhandel nacherklären zur festsetzung der Kapitalertragssteuer.
                        Alle anderen Jahre seit 2018 liegen entweder unter der Freigrenze von damals 801€ oder sind mit Verlusten
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          ja in 2020 und 2021 lag der kapitalertrag weit über der freigrenze von damals (801€)

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo,

                            achso, hatte ich falsch verstanden.
                            Aber auch für 2020 und 2021 sollte es reichen, die Jahresübersichten einzureichen (vorausgesetzt, es gab nicht noch weitere Kapitalerträge).
                            Wenn ich die Zahlen hätte könnte ich auch ganz genau sagen, wo was in der Anlage KAP einzutragen ist (ich hab' dazu ein Übersetzungstool).

                            Was ist eigentlich mit den Jahren vor 2018? Nur weil das Finanzamt nicht danach fragt ist ja eine mögliche Steuerhinterziehung nicht aus der Welt. Oder gibt es das Depot erst seit 2018?

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #15
                              ich kann die zahlen zeigen, kann ich das hier hochladen oder lieber per pm?. es ist auch in der übersicht genau beschrieben was was ist. aber wie erwähnt gibt im elster programm probleme wenn ich diese zahlen 1 zu 1 eintrage.

                              ja das depot existiert erst seit 2018

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X