Hallo Kollegen,
ich mache derzeit eine Erbschaftssteuerklärung für eine Erbengemeinschaft.
Es sind auch vier Immobilen zu erfassen.
Zwei sind vermietet, und zwei sind Betriebsvermögen.
Jetzt gibt es da drei Rubriken wie folgt:
Bedeutet das, dass ich in der Rubrik 2 alle vier Immobilen erfassen muss, und zusätzlich in der Rubrik 1 zusätzlich die zwei vermieteten, und zusätzlich in Rubrik 3 die zwei aus dem Betriebsvermögen?
Oder ist jede Immobile nur einmal zu erfassen?
Gruß Alfons
ich mache derzeit eine Erbschaftssteuerklärung für eine Erbengemeinschaft.
Es sind auch vier Immobilen zu erfassen.
Zwei sind vermietet, und zwei sind Betriebsvermögen.
Jetzt gibt es da drei Rubriken wie folgt:
- Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
- Anlage Angaben zu Bedarfswerten Grundbesitz
- Anlage Angaben Bedarfswerte Betriebsvermögen
Bedeutet das, dass ich in der Rubrik 2 alle vier Immobilen erfassen muss, und zusätzlich in der Rubrik 1 zusätzlich die zwei vermieteten, und zusätzlich in Rubrik 3 die zwei aus dem Betriebsvermögen?
Oder ist jede Immobile nur einmal zu erfassen?
Gruß Alfons
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