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Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien

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    Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien

    Ich habe im Jahr 2023 ein Aktienpaket mit Minus verkauft. Dementsprechen habe ich bei der Bank bis zum 15.12.2023 eine Verlustbescheinigung angefordert.
    Im der Steuerbscheinigung ist die Summe des Verlustes im Sinne §28 Abs.2 Satz 1 Nr.1 EStG aufgeführt, die Summe habe ich in Zeile 13 KAP eingetragen.
    Nun bekomme ich Post vom Finanzamt, ich solle Verlustbescheinigungen im Sinne §43a Abs.3 Satz 4 EStG einreichen.
    Was muß ich tun?
    Gruß
    Rainer

    #2
    Hallo,

    dann reichst du die Steuerbescheinigung die du hast ein.

    Zusatzfrage: Warum hast du die Verlustbescheinigung beantragt? Hattest du passende Gewinne bei anderen Banken?
    Wenn nicht, dann kann ich - für die Zukunft - nur davon abraten, es hat nämlich einige Vorteile, den Verlust bei der Bank stehen zu lassen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Ich hatte auch die Steuerbescheinigung eingereicht, nur den Betrag der Verluste verteilt auf meine Frau und mir, weil wir ein Gemeinschaftskonte haben.
      Gibt es von der Bank zusätzliche Bescheinigungen, neben der Steuerbescheinigung?
      ja, ich hatte Gewinne, bei der selben Bank und die sollten mit den Verlusten aus dem negativen Verkauf des Aktienpaketes verrechnet werden.
      Gruß
      Rainer
      Zuletzt geändert von bergente; 28.07.2024, 12:06.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        Gibt es von der Bank zusätzliche Bescheinigungen, neben der Steuerbescheinigung?
        Hab ich jedenfalls noch nie gesehen.

        Du solltest die Aufforderung auch nicht so wichtig nehmen, das sind häufig automatische Vorgänge. Wenn der Sachbearbeiter angezeigt bekommt "da fehlt was/ist was unplausibel", dann sucht er vielleicht gar nicht mehr danach, insbesondere nicht in der Anlage KAP des Ehepartners.

        ja, ich hatte Gewinne, bei der selben Bank und die sollten mit den Verlusten aus dem negativen Verkauf des Aktienpaketes verrechnet werden.
        Also einmal persönlich von dir, und dann gemeinschaftlich? Das hätte eigentlich auch die Bank verrechnen müssen.
        Aber egal, über die Steuererklärung geht es, dazu gab es vor einigen Jahren ein Urteil des BFH.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Hab ich jedenfalls noch nie gesehen.

          Du solltest die Aufforderung auch nicht so wichtig nehmen, das sind häufig automatische Vorgänge. Wenn der Sachbearbeiter angezeigt bekommt "da fehlt was/ist was unplausibel", dann sucht er vielleicht gar nicht mehr danach, insbesondere nicht in der Anlage KAP des Ehepartners.

          Also einmal persönlich von dir, und dann gemeinschaftlich? Das hätte eigentlich auch die Bank verrechnen müssen.
          Aber egal, über die Steuererklärung geht es, dazu gab es vor einigen Jahren ein Urteil des BFH.

          Stefan
          danke und schönen Sonntag

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